Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 13.09.2024
Gericht: Landgericht Berlin II
Aktenzeichen: 15 O 287/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner rechtsanwälte notare
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: CopeCart GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer
Straße und Hausnummer: Rosenstraße 2
PLZ und Ort: 10178 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Heuking Kühn Lüer Wojtek
Straße und Hausnummer: Magnusstraße 13
PLZ und Ort: 50672 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
1. Im Zusammenhang mit Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren über das Erlöschen des Widerrufsrechts mit folgender Formulierung zu informieren:
"Hiermit stimme ich zu, dass CopeCart mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich mit dieser Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages mein Widerrufsrecht verliere.".
2. Mit preisreduzierten Angeboten zu werben oder werben zu lassen und dabei das Ende des Angebotszeitraums mit einer rückwärts laufenden Zeitanzeige anzukündigen, wenn das Angebot tatsächlich nicht auf den angezeigten Zeitraum begrenzt ist und das Angebot nach Ablauf des angezeigten Zeitraums durch Aktualisierung der Webseite nach wie vor zu den preisreduzierten Konditionen erhältlich ist.
3. Nach dem Abschluss einer Bestellung durch Anklicken eines Buttons mit der Aufschrift "Jetzt kostenpflichtig bestellen" auf zwei weitere Webseiten mit Werbung weiterzuleiten oder weiterleiten zu lassen und die Bestätigung, dass die Bestellung erfolgreich war, erst nach zweimaliger Ablehnung der weiteren Angebote anzuzeigen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 03.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 14.06.2024