Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 12.09.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 14/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
gesetzlicher Vertreter: Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Cordula Hillebrecht
Straße und Hausnummer: Dachauer Straße 31
PLZ und Ort: 80335 München
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: EXARING AG
gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Christoph Bellmer
Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 236
PLZ und Ort: 80807 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: JBB Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Christinenstraße 18/19
PLZ und Ort: 10119 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte habe gegen § 312 k BGB verstoßen, indem sie auf ihrer Internetseite die den Abschluss von entgeltlichen Abonnements in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischem Weg ermöglicht, eine Kündigungsschaltfläche bereit gestellt hat, die nach dem Anklicken auf eine Bestätigungsseite führt, auf der bei der Auswahl der ordentlichen Kündigung zwingend ein Kündigungsgrund anzugeben ist, um die Kündigung über die Bestätigungsschaltfläche versenden zu können.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 03.07.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 02.09.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 20.03.2025
Datum der Beendigung: 27.11.2024
Art der Beendigung: Endurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und, falls dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Vorstandsvorsitzenden, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern zu unterlassen, auf der Internetseite unter https://waipu.tv, die den Abschluss von entgeltlichen Abonnements in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischem Weg ermöglicht, eine Kündigungsschaltfläche bereit zu stellen, die nach dem Anklicken auf eine Bestätigungsseite führt, auf der bei der Auswahl der ordentlichen Kündigung ein Pflichtfeld Kündigungsgrund auszufüllen ist, um die Kündigung über die Bestätigungsschaltfläche versenden zu können.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.