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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 12.09.2024

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 14/24 e

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

gesetzlicher Vertreter: Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Cordula Hillebrecht

Straße und Hausnummer: Dachauer Straße 31

PLZ und Ort: 80335 München

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: EXARING AG

gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Christoph Bellmer

Straße und Hausnummer: Leopoldstraße 236

PLZ und Ort: 80807 München

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: JBB Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Christinenstraße 18/19

PLZ und Ort: 10119 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte habe gegen § 312 k BGB verstoßen, indem sie auf ihrer Internetseite die den Abschluss von entgeltlichen Abonnements in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischem Weg ermöglicht, eine Kündigungsschaltfläche bereit gestellt hat, die nach dem Anklicken auf eine Bestätigungsseite führt, auf der bei der Auswahl der ordentlichen Kündigung zwingend ein Kündigungsgrund anzugeben ist, um die Kündigung über die Bestätigungsschaltfläche versenden zu können.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 03.07.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 02.09.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 20.03.2025

Datum der Beendigung: 27.11.2024

Art der Beendigung: Endurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 und, falls dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Vorstandsvorsitzenden, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern zu unterlassen, auf der Internetseite unter https://waipu.tv, die den Abschluss von entgeltlichen Abonnements in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischem Weg ermöglicht, eine Kündigungsschaltfläche bereit zu stellen, die nach dem Anklicken auf eine Bestätigungsseite führt, auf der bei der Auswahl der ordentlichen Kündigung ein Pflichtfeld Kündigungsgrund auszufüllen ist, um die Kündigung über die Bestätigungsschaltfläche versenden zu können.
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.