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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 16.09.2024

Gericht: Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen: I-2 UKl 1/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Wolfgang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Dominica Simonis

Straße und Hausnummer: Schillerstraße 9

PLZ und Ort: 32052 Herford

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Stadtwerke Iserlohn GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Reiner Timmreck

Straße und Hausnummer: Stefanstraße 4-8

PLZ und Ort: 58638 Iserlohn

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB

Straße und Hausnummer: Magazinstraße 15-16

PLZ und Ort: 10179 Berlin

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Kläger begehrt von der Beklagten Unterlassung einer vermeintlich unwirksamen Klausel, die diese in Abwendungsvereinbarungen verwende und bei denen es sich nach Ansicht des Klägers um Allgemeine Geschäftsbedingungen handele. Der Kläger kündigt den Antrag an, die Beklagte zu verurteilen, es (...) zu unterlassen, die nachfolgende Klausel sowie inhaltsgleiche Klauseln in Abwendungsvereinbarungen, die mit Verbrauchern zur Abwendung von Energiesperren getroffen werden, zu verwenden, sofern die Abwendungsvereinbarung nicht mit Personen abgeschlossen wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln: „Gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 3 Werktage in Rückstand, wird der dann noch ausstehende Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Zugleich endet die Abwendungsvereinbarung zu diesem Zeitpunkt. Die Stadtwerke Iserlohn GmbH ist dann berechtigt, die Verbrauchsstelle des Kunden zu sperren und seine Forderungen weiter gegen den Kunden durchzusetzen.“

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 17.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 05.08.2024