Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 16.09.2024
Gericht: Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: I-2 UKl 1/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Wolfgang Schuldzinski
Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Dominica Simonis
Straße und Hausnummer: Schillerstraße 9
PLZ und Ort: 32052 Herford
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Stadtwerke Iserlohn GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Reiner Timmreck
Straße und Hausnummer: Stefanstraße 4-8
PLZ und Ort: 58638 Iserlohn
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Becker Büttner Held Rechtsanwälte Steuerberater Unternehmensberater PartGmbB
Straße und Hausnummer: Magazinstraße 15-16
PLZ und Ort: 10179 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Der Kläger begehrt von der Beklagten Unterlassung einer vermeintlich unwirksamen Klausel, die diese in Abwendungsvereinbarungen verwende und bei denen es sich nach Ansicht des Klägers um Allgemeine Geschäftsbedingungen handele. Der Kläger kündigt den Antrag an, die Beklagte zu verurteilen, es (...) zu unterlassen, die nachfolgende Klausel sowie inhaltsgleiche Klauseln in Abwendungsvereinbarungen, die mit Verbrauchern zur Abwendung von Energiesperren getroffen werden, zu verwenden, sofern die Abwendungsvereinbarung nicht mit Personen abgeschlossen wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln: „Gerät der Kunde mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 3 Werktage in Rückstand, wird der dann noch ausstehende Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Zugleich endet die Abwendungsvereinbarung zu diesem Zeitpunkt. Die Stadtwerke Iserlohn GmbH ist dann berechtigt, die Verbrauchsstelle des Kunden zu sperren und seine Forderungen weiter gegen den Kunden durchzusetzen.“
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 17.06.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 05.08.2024