Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 13.09.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 9/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutscher Verbraucherschutzverein e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Lars Steinhorst
Straße und Hausnummer: Zum Jagenstein 3
PLZ und Ort: 14478 Potsdam
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Sabine Haug
Straße und Hausnummer: Nicolaiplatz 8
PLZ und Ort: 14770 Brandenburg an der Havel
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Verrechnungsstelle für Ärzte Oswald Helmsauer GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Bernd Helmsauer
Straße und Hausnummer: Dürrenhofstraße 4
PLZ und Ort: 90402 Nürnberg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rödl & Partner
Straße und Hausnummer: Brüderweg 9
PLZ und Ort: 44135 Dortmund
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll es unterlassen,
Verbrauchern bei der Abrechnung privatärztlicher Leistungen im Auftrag des medizinischen Leistungserbringers für Mahnungen
a) pauschale "Mahnauslagen" in Rechnung zu stellen, soweit der medizinische Leistungserbringer mit dem jeweiligen Verbraucher keine Vereinbarung über eine pauschale Abgeltung der Mahnkosten in mindestens der Höhe des ihm in
Rechnung gestellten Betrages getroffen hat,
b) Pauschalbeträge von 5,00 € oder höher in Rechnung zu stellen, soweit der medizinische Leistungserbringer mit dem jeweiligen Verbraucher keine Individualvereinbarung über eine pauschale Abgeltung der Mahnkosten in mindestens der Höhe des ihm in Rechnung gestellten Betrages getroffen hat,
c) sich aufgrund einer früheren Inrechnungstellung einer unter a) oder b) fallenden Pauschale eines Anspruchs auf die Pauschale zu berühmen, insbesondere die außergerichtliche Inkassierung oder die gerichtliche Titulierung einer solchen Pauschale beizutreiben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 27.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 05.07.2024