Navigation und Service

Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 01.10.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 81 O 52/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Geulen & Dr. Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Renault Retail Group Deutschland GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Seidel

Straße und Hausnummer: Peter-Huppertz-Straße 5

PLZ und Ort: 51063 Köln

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek

Straße und Hausnummer: Magnusstraße 13

PLZ und Ort: 50672 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, Werbematerial im Internet für neue Modelle von Personenkraftwagen zu verbreiten, ohne dabei Angaben über die CO 2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch dieser Fahrzeugmodelle zu machen, und dabei sicherzustellen, dass die Angaben auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbebotschaft sind, wie geschehen für den Alpine A110 S, 221 kW/300 PS.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 01.08.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 31.08.2023

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 01.10.2024

Datum der Beendigung: 14.12.2023

Art der Beendigung: Urteil

Urteil, Landgericht Köln vom 09.11.2023 (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)