Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 01.10.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 81 O 52/23
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Geulen & Dr. Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Renault Retail Group Deutschland GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Seidel
Straße und Hausnummer: Peter-Huppertz-Straße 5
PLZ und Ort: 51063 Köln
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek
Straße und Hausnummer: Magnusstraße 13
PLZ und Ort: 50672 Köln
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, Werbematerial im Internet für neue Modelle von Personenkraftwagen zu verbreiten, ohne dabei Angaben über die CO 2-Emissionen und den Kraftstoffverbrauch dieser Fahrzeugmodelle zu machen, und dabei sicherzustellen, dass die Angaben auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben als der Hauptteil der Werbebotschaft sind, wie geschehen für den Alpine A110 S, 221 kW/300 PS.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 01.08.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 31.08.2023
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 01.10.2024
Datum der Beendigung: 14.12.2023
Art der Beendigung: Urteil
Urteil, Landgericht Köln vom 09.11.2023 (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)