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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 02.10.2024

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 UKl 6/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: 1N Telecom GmbH

gesetzlicher Vertreter: Philipp Hoffmann

Straße und Hausnummer: Prinzenallee 7

PLZ und Ort: 40549 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Caspers, Mock & Partner mbB

Straße und Hausnummer: Johann-Peter-Frank-Straße 2

PLZ und Ort: 56070 Koblenz

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll es unterlassen,

a) Verbrauchern postalisch Angebote über den Abschluss von Telekommunikationsverträgen mit einer Laufzeit von 24 Monaten zu senden, ohne darin den Abschluss eines Vertrags über die Erbringung entgeltpflichtiger Telekommunikationsdienstleistungen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten anzubieten,

b) sich gegenüber Verbrauchern auf die Klausel "Laufzeit: 24 Monate" zu berufen, wenn der Vertrag durch postalische Angebote wie unter a) beschrieben zustande gekommen ist,

c) in einem mit einem Verbraucher geschlossenen Vertrag über die entgeltpflichtige Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen die nachfolgende Klausel zu verwenden oder sich auf diese Klausel zu berufen: "Die dem anderen Vertragspartner übergebenen Unterlagen, Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vertrages verwendet werden. Die Vertragspartner vereinbaren die Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.

Die Vertragspartner verpflichten sich, die geheim zuhaltenden Informationen auch Dritten gegenüber geheim zu halten. Als Dritte im Sinne dieser Regelung gelten nicht verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 AktG. Bei einer eventuellen Unterauftragsvergabe werden die Vertragspartner dem jeweiligen Unterauftragnehmer dieser Bestimmung vergleichbare Verpflichtungen auferlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht ...
Die Geheimhaltungsverpflichtungen erstrecken sich auch auf den Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages."

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 07.08.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 06.09.2024