Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 10.10.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 19/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Cordula Hillebrecht
Straße und Hausnummer: Dachauer Straße 31
PLZ und Ort: 80335 München
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Electrifinity GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Stephan Zeller
Straße und Hausnummer: Dillinger Straße 20a
PLZ und Ort: 89312 Günzburg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Mengele
Straße und Hausnummer: Bgm.-Landmann-Platz 9
PLZ und Ort: 89312 Günzburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll es unterlassen,
1. in allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausgenommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) oder gegenüber öffentlichen Auftraggebern in Bezug auf Verträge über die Nutzung eines auf einem Chip befindlichen Guthabens als Bezahlmittel die folgende oder dieser inhaltsgleiche Klausel zu verwenden:
Token können nur während des Festivals zurückerstattet werden. Aus Gründen der Bekämpfung von Kriminalität können nur Token im Wert von bis zu 50,00 EUR zurückgetauscht werden,
2. im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im Internet für ein Festival Ticket und/oder einen Camping-, Caravan- und/oder einen Parking-Pass zu einem konkreten Preis anzubieten beziehungsweise anbieten zu lassen, der eine durch die Verbraucher zu zahlende Servicegebühr nicht enthält.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 27.08.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 20.09.2024