Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 14.10.2024
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 6 UKl 14/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände e.V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: DB Fernverkehr AG
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Europa Allee 78-84
PLZ und Ort: 60486 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Redeker Sellner Dahs Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Leipziger Platz 3
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
„im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern E-Mail-Adressen und/oder Mobiltelefonnummern von Verbrauchern zu verarbeiten bzw. verarbeiten zu lassen, ohne dass dies für die Durchführung des Vertrages erforderlich ist, indem beim Vertrieb von Spar und Super Spartickets gegenüber Verbrauchern kein Vertriebsweg angeboten wird, auf dem ein Kauf dieser Spar und Super Spartickets ohne die Angabe von E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer möglich ist, sofern gleichzeitig reguläre Tickets auf einem Vertriebsweg (Automatenverkauf) ohne Angabe von E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer erworben werden können.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 04.09.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 26.09.2024