Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 22.10.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 20/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bayern e. V.
Straße und Hausnummer: Mozartstraße 9
PLZ und Ort: 80336 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Stulle, Wagner & Kollegen
Straße und Hausnummer: Ostendstraße 156
PLZ und Ort: 90482 Nürnberg
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: FitOne GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Peter Rolf Leisten und Moritz Mühleck
Straße und Hausnummer: Röntgenstraße 15
PLZ und Ort: 97295 Waldbrunn
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwaltskanzlei Böhm & Hilbert
Straße und Hausnummer: Mainzer Str. 60
PLZ und Ort: 65185 Wiesbaden
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll es unterlassen, in allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern die nachfolgenden Klauseln oder inhaltsgleiche Klauseln in Bezug auf Fitnessstudioverträge zu verwenden:
"5. Energie- und Hygienepauschale
Wie in den Mitgliedsverträgen vereinbart, hat das Mitglied zuzüglich zu den monatlichen Beiträgen eine Energie- und Hygienepauschale zu entrichten, die halbjährlich fällig ist. Die Höhe dieser Beiträge ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag.“
"[6. Beiträge]
(4) Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zutrittsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale an [im Falle einer Neuausgabe entspricht die Höhe dieser Verwaltungspauschale dem Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Neuausgabe für eine Erstausgabe fällig werden würde. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, dann schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.]“
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 11.09.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 10.10.2024