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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 21.10.2024

Gericht: Landgericht München I

Aktenzeichen: 33 O 3266/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorständin Frau Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner

Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10

PLZ und Ort: 10623 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Amazon Digital Germany GmbH

gesetzlicher Vertreter: Roger Menz und Dr. Christoph Schneider

Straße und Hausnummer: Domagkstraße 28

PLZ und Ort: 80807 München

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: UNVERZAGT Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Heimhuder Straße 71

PLZ und Ort: 20148 Hamburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Einseitige Änderung gegenüber Prime-Mitgliedern, die eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, die auch die Nutzung des Streamingdienstes Prime Video umfasst, und die außer beim Streamen von Live-Titeln das Streamen von Titeln ohne Werbeunterbrechung und ohne Einblendung von Werbung von Drittunternehmen ermöglicht, dahingehend, dass zukünftig Titel bei Prime Video "in begrenztem Umfang Werbung" enthalten würden.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 18.03.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 17.04.2024