Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 21.10.2024
Gericht: Landgericht München I
Aktenzeichen: 33 O 3266/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Frau Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Amazon Digital Germany GmbH
gesetzlicher Vertreter: Roger Menz und Dr. Christoph Schneider
Straße und Hausnummer: Domagkstraße 28
PLZ und Ort: 80807 München
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: UNVERZAGT Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Heimhuder Straße 71
PLZ und Ort: 20148 Hamburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Einseitige Änderung gegenüber Prime-Mitgliedern, die eine kostenpflichtige Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen haben, die auch die Nutzung des Streamingdienstes Prime Video umfasst, und die außer beim Streamen von Live-Titeln das Streamen von Titeln ohne Werbeunterbrechung und ohne Einblendung von Werbung von Drittunternehmen ermöglicht, dahingehend, dass zukünftig Titel bei Prime Video "in begrenztem Umfang Werbung" enthalten würden.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 18.03.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 17.04.2024