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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 23.10.2024

Gericht: Landgericht Regensburg

Aktenzeichen: 1 HKO 991/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Roland Demleitner

Straße und Hausnummer: Rheinstraße 11

PLZ und Ort: 65549 Limburg an der Lahn

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Jepsen Betriebs GmbH & Co. KG

gesetzlicher Vertreter: Jepsen Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Marx

Straße und Hausnummer: Johann-Hösl-Straße 13

PLZ und Ort: 93053 Regensburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden (im Sinne des §2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO 2 -Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen), der Modelle Audi TT RS Roadster, 294 kW/400 PS und/oder Audi RS5 Sportback tiptronic, 331 kW/450 PS und/oder VW Golf, GTI 2.0 TSI, 180 kW/245 PS geworben haben, ohne deren Werte des Kraftstoffverbrauchs und deren Werte der CO 2 -Emissionen anzugeben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 03.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 25.06.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 24.10.2024

Datum der Beendigung: 22.10.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden (im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO 2 -Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen), der Modelle Audi TT RS Roadster, 294 kW/400 PS und/oder Audi RS5 Sportback tiptronic, 331 kW/450 PS und/oder VW Golf, GTI 2.0 TSI, 180 kW/245 PS zu werben, ohne deren Werte des Kraftstoffverbrauchs und deren Werte der CO 2 -Emissionen anzugeben, wenn dies geschieht wie auf dem Internetauftritt der Beklagten unter www.jepsen-autogruppe.de am 26.01.2024.