Navigation und Service

Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 25.10.2024

Gericht: Landgericht Regensburg

Aktenzeichen: 1 HKO 1147/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: AlleAktien GmbH

gesetzlicher Vertreter: Michael Jakob (Geschäftsführer)

Straße und Hausnummer: Bajuwarenstraße 2e

PLZ und Ort: 93053 Regensburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll Verbrauchern Werbe-E-Mails über Aktienempfehlungen übersendet haben, ohne dass der angeschriebene Verbraucher ausdrücklich in den Erhalt solcher Werbe-E-Mails eingewilligt hatte.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 25.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 19.07.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 25.10.2024

Datum der Beendigung: 08.08.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Entscheidungstext:

Versäumnisurteil

1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher Werbe-E-Mails über Aktienempfehlungen zu übersenden, ohne dass der angeschriebene Verbraucher ausdrücklich in den Erhalt solcher Werbe-E-Mails eingewilligt hat, wie geschehen gemäß E-Mail der Beklagten an den Verbraucher vom 11.04.2024.

2. Der Beklagten wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1. genannte Unterlassungspflicht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 243,51 zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz hieraus seit 20.07.2024 zu bezahlen.

4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.