Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 25.10.2024
Gericht: Landgericht Regensburg
Aktenzeichen: 1 HKO 1147/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: AlleAktien GmbH
gesetzlicher Vertreter: Michael Jakob (Geschäftsführer)
Straße und Hausnummer: Bajuwarenstraße 2e
PLZ und Ort: 93053 Regensburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll Verbrauchern Werbe-E-Mails über Aktienempfehlungen übersendet haben, ohne dass der angeschriebene Verbraucher ausdrücklich in den Erhalt solcher Werbe-E-Mails eingewilligt hatte.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 25.06.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 19.07.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 25.10.2024
Datum der Beendigung: 08.08.2024
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Entscheidungstext:
Versäumnisurteil
1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher Werbe-E-Mails über Aktienempfehlungen zu übersenden, ohne dass der angeschriebene Verbraucher ausdrücklich in den Erhalt solcher Werbe-E-Mails eingewilligt hat, wie geschehen gemäß E-Mail der Beklagten an den Verbraucher vom 11.04.2024.
2. Der Beklagten wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1. genannte Unterlassungspflicht ein Ordnungsgeld bis zu € 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 243,51 zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz hieraus seit 20.07.2024 zu bezahlen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.