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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 24.10.2024

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 12/24 e

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Herr Wolfang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Baumeister Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Königsstraße 51-53

PLZ und Ort: 48143 Münster

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: NeS GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Christian Bernhardt, Heiko Kordmann und Claus Leitl

Straße und Hausnummer: Industriepark Ponholz 1

PLZ und Ort: 93142 Maxhütte-Haidhof

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Rauscher & Partner

Straße und Hausnummer: Ludwig-Eckert-Str. 10

PLZ und Ort: 93049 Regensburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll es unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern in ihrem Onlineshop Steckersolargeräte im Sinne des § 3 Nr. 43 EEG (sogenannte "Balkonkraftwerke") zum Verkauf anzubieten, die aufgrund ihrer Wechselrichterleistung nicht zu den gemäß § 8 Abs. 5a EEG privilegierten Steckersolargeräten zählen,

1. wenn nicht klar und verständlich vor Abgabe der Vertragserklärung durch die Verbraucher darauf hingewiesen wird, dass das Steckersolargerät durch einen beim Stromnetzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb anzuschließen und durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb beim Stromnetzbetreiber anzumelden ist (sogenannte "Elektrofachkraft_Pflicht“),

2. mit Aussagen wie "kann in wenigen Minuten installiert werden“ und/oder wie "trotz der hohen Solarmodul-Leistung ist die Anlage genehmigungsfrei, da der Wechselrichter auf 600/800W gedrosselt werden kann“ zu bewerben oder bewerben zu lassen, wenn nicht klar und verständlich vor Abgabe der Vertragserklärung durch die Verbraucher darauf hingewiesen wird, dass das Steckersolargerät durch einen beim Stromnetzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb anzuschließen und durch einen eingetragenen Elektrofachbetrieb beim Stromnetzbetreiber anzumelden ist (sogenannte "Elektrofachkraft-Pflicht“).

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 24.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 18.09.2024