Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 24.10.2024
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Aktenzeichen: 17 UKl 2/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Dr. Siegbert Bregenhorn
Straße und Hausnummer: Nimrodstraße 16
PLZ und Ort: 82131 Gauting
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Baierbrunner Straße 85
PLZ und Ort: 81379 München
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Raiffeisenbank Ersingen eG
gesetzlicher Vertreter: Vorstand
Straße und Hausnummer: Webergasse 1-3
PLZ und Ort: 75236 Kämpfelbach
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: GENOBA Rechtsanwälte PartG
Straße und Hausnummer: Augustenstraße 55
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Klägerin fordert eine Vertragsstrafe von insgesamt 20.004 EUR wegen behaupteter Zuwiderhandlungen gegen die in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anerkannte Verpflichtung der Beklagten.
Die Beklagte verpflichtete sich aufgrund einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vom 21.12.2017, gegenüber Verbrauchern folgende Entgeltklausel und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel nicht mehr zu verwenden und/oder Entgelt mit Bezug auf die nachstehend genannten Klauseln zu verlangen, "ohne den Hinweis zu erteilen, dass bei Kündigung eine zeitanteilige Rückerstattung der Gebühr erfolgt":
"girocard Maestro pro Jahr 5,00€
- Ausgabe einer Debitkarte-Mastercard pro Jahr 25,00 €
- Ausgabe einer Kreditkarte-Zusatzkarte pro Jahr 25,00 €
Mastercard GOLD pro Jahr 70,00 €
- Ausgabe einer Kreditkarte-Zusatzkarte pro Jahr 70,00 €
VISA Card pro Jahr 25,00 €
- Ausgabe einer Kreditkarte-Zusatzkarte pro Jahr 25,00 €
VISA Card Gold pro Jahr 70,00 €
- Ausgabe einer Kreditkarte-Zusatzkarte pro Jahr 70,00 €"
Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe am 16.02.2020 in ihren auf ihrer Internetpräsenz veröffentlichten Entgeltinformationen die beanstandeten Klauseln jedenfalls inhaltsgleich immer noch jeweils zu vier verschiedenen Kontomodellen weiterverwendet und dadurch Vertragsstrafen verwirkt.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 19.09.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 02.10.2024