Navigation und Service

Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 24.10.2024

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen: 17 UKl 2/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Schutzgemeinschaft für Bankkunden, Kapitalanleger und Versicherungsnehmer e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstandsvorsitzender Dr. Siegbert Bregenhorn

Straße und Hausnummer: Nimrodstraße 16

PLZ und Ort: 82131 Gauting

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Baierbrunner Straße 85

PLZ und Ort: 81379 München

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Raiffeisenbank Ersingen eG

gesetzlicher Vertreter: Vorstand

Straße und Hausnummer: Webergasse 1-3

PLZ und Ort: 75236 Kämpfelbach

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: GENOBA Rechtsanwälte PartG

Straße und Hausnummer: Augustenstraße 55

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Klägerin fordert eine Vertragsstrafe von insgesamt 20.004 EUR wegen behaupteter Zuwiderhandlungen gegen die in einer strafbewehrten Unterlassungserklärung anerkannte Verpflichtung der Beklagten.

Die Beklagte verpflichtete sich aufgrund einer strafbewehrten Unterlassungserklärung vom 21.12.2017, gegenüber Verbrauchern folgende Entgeltklausel und/oder eine ihr inhaltsgleiche Klausel nicht mehr zu verwenden und/oder Entgelt mit Bezug auf die nachstehend genannten Klauseln zu verlangen, "ohne den Hinweis zu erteilen, dass bei Kündigung eine zeitanteilige Rückerstattung der Gebühr erfolgt":

"girocard Maestro pro Jahr 5,00€

- Ausgabe einer Debitkarte-Mastercard pro Jahr 25,00

- Ausgabe einer Kreditkarte-Zusatzkarte pro Jahr 25,00

Mastercard GOLD pro Jahr 70,00

- Ausgabe einer Kreditkarte-Zusatzkarte pro Jahr 70,00

VISA Card pro Jahr 25,00

- Ausgabe einer Kreditkarte-Zusatzkarte pro Jahr 25,00

VISA Card Gold pro Jahr 70,00

- Ausgabe einer Kreditkarte-Zusatzkarte pro Jahr 70,00 "

Die Klägerin behauptet, die Beklagte habe am 16.02.2020 in ihren auf ihrer Internetpräsenz veröffentlichten Entgeltinformationen die beanstandeten Klauseln jedenfalls inhaltsgleich immer noch jeweils zu vier verschiedenen Kontomodellen weiterverwendet und dadurch Vertragsstrafen verwirkt.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 19.09.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 02.10.2024