Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 31.10.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 18/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner rechtsanwälte PartG mbB
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: AlleAktien GmbH
gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Michael Jakob
Straße und Hausnummer: Bajuwarenstraße 2 e
PLZ und Ort: 93053 Regensburg
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte habe gegen § 312k Abs. 1, 2 BGB verstoßen, indem sie auf ihrer Webseite keine den Anforderungen dieser Vorschrift entsprechende Kündigungsmöglichkeit zur Verfügung stellte. Die Beklagte habe auf ihrer Webseite zwar eine Kündigungsschaltfläche bereit gestellt und Verbraucher auch zu einer Bestätigungsseite geführt. Auf der Bestätigungsseite habe sie aber mehrere Hindernisse – zunächst in Form von weiteren von den Verbrauchern zu machenden Angaben – aufgestellt, um Verbraucher von einer Kündigung abzuhalten.
Damit hätte die Bestätigungsseite nicht den Anforderungen an § 312k Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BGB genügt; zudem sei aufgrund der Ausgestaltung der Bestätigungsseite der Beklagten die Bestätigungsschaltfläche entgegen § 312k Abs. 1, Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BGB nicht leicht zugänglich gewesen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 27.08.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 27.09.2024