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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 06.11.2024

Gericht: Landgericht Darmstadt

Aktenzeichen: 18 O 48/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dr. Benjamin Stillner

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Fitness Champ Weinheim I GmbH

gesetzlicher Vertreter: Christoph Preis (Geschäftsführer)

Straße und Hausnummer: Hauptstraße 2

PLZ und Ort: 64625 Bensheim

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Bewerbung auf der Internetseite der Beklagten, der Verbraucher zahle als „Vorverkaufsangebot“ „1 Jahr Fitness für 4,99 €“, soll objektiv unzutreffend und damit irreführend nach §§ 3, 5 Abs. 2 Fall 1, Fall 2 Nr. 2 UWG sein. Weiter soll es irreführend sein, gegenüber Verbrauchern im Zusammenhang mit der Aufforderung zum Abschluss eines Mietvertrags zu behaupten, der Verbraucher zahle während einer bestimmten Vertragslaufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate) jeweils 4,99 €/Monat. Mitteilung des Verbrauchers zum Anfall einer „Servicepauschale“ erst unmittelbar vor Abschluss der Buchung soll unlauter sein. Beklagte soll weiter gegen §§ 3, 3a UWG i.V.m. §§ 312j Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Nr. 5 EGBGB verstoßen haben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 07.10.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 30.10.2024