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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 07.11.2024

Gericht: Landgericht Stuttgart

Aktenzeichen: 43 O 4/24 KfH

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: AKD GmbH

gesetzlicher Vertreter: Alperen Afsar (Geschäftsführer)

Straße und Hausnummer: Werderstraße 40

PLZ und Ort: 73614 Schorndorf

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

In den Filialen der Beklagten als Letztvertreiber Verbrauchern Heißgetränke in Einweggetränkebechern anzubieten, die jeweils erst in der Filiale der Beklagten befüllt werden, ohne in der Filiale den Verbraucher über eine Informationstafel oder ein Informationsschild über die Möglichkeit zu informieren, dass die angebotenen Heißgetränke jeweils auch in Mehrwegverpackungen erhältlich seien

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 19.09.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 12.10.2024