Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 07.11.2024
Gericht: Landgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 43 O 4/24 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: AKD GmbH
gesetzlicher Vertreter: Alperen Afsar (Geschäftsführer)
Straße und Hausnummer: Werderstraße 40
PLZ und Ort: 73614 Schorndorf
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
In den Filialen der Beklagten als Letztvertreiber Verbrauchern Heißgetränke in Einweggetränkebechern anzubieten, die jeweils erst in der Filiale der Beklagten befüllt werden, ohne in der Filiale den Verbraucher über eine Informationstafel oder ein Informationsschild über die Möglichkeit zu informieren, dass die angebotenen Heißgetränke jeweils auch in Mehrwegverpackungen erhältlich seien
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 19.09.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.10.2024