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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 07.11.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 81 O 55/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Lifta GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Bulling

Straße und Hausnummer: Horbeller Straße 33

PLZ und Ort: 50858 Köln

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: TCI Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Isaac-Fulda-Allee 5

PLZ und Ort: 55124 Mainz

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der einen mit der Beklagten geschlossenen Vertrag über die Erstellung, Lieferung und Montage eines Treppenlifts vor der Lieferung des Treppenlifts gekündigt hat, eine Vertragsauflösung gegen Zahlung eines bestimmten Anteils der vereinbarten Vergütung anzubieten, ohne dem Verbraucher die maßgeblichen Parameter zur Berechnung des infolge der Kündigung bestehenden Vergütungsanspruchs (Berechnungsgrundlage, bereits erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen) mitzuteilen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 16.09.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 07.10.2024