Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 07.11.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 81 O 55/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Lifta GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Bulling
Straße und Hausnummer: Horbeller Straße 33
PLZ und Ort: 50858 Köln
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: TCI Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Isaac-Fulda-Allee 5
PLZ und Ort: 55124 Mainz
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der einen mit der Beklagten geschlossenen Vertrag über die Erstellung, Lieferung und Montage eines Treppenlifts vor der Lieferung des Treppenlifts gekündigt hat, eine Vertragsauflösung gegen Zahlung eines bestimmten Anteils der vereinbarten Vergütung anzubieten, ohne dem Verbraucher die maßgeblichen Parameter zur Berechnung des infolge der Kündigung bestehenden Vergütungsanspruchs (Berechnungsgrundlage, bereits erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen) mitzuteilen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 16.09.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 07.10.2024