Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 07.11.2024
Gericht: Landgericht Heilbronn
Aktenzeichen: Di 8 O 40/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Kaufland Vertrieb JOTA GmbH & Co. KG
gesetzlicher Vertreter: KL - 442 - Geschäftsführungs-GmbH, Neckarsulm diese wiederum vertreten durch: Torsten Fründt, Oliver Gentner, Matthias Ring, Konstantin Sokirka, Erik Volz (Geschäftsführer)
Straße und Hausnummer: Rötelstraße 35
PLZ und Ort: 74172 Neckarsulm
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Verbrauchern Kaffee zum Kauf anzubieten, wenn auf dem Kaffee in Form eines Aufklebers mit einem Rabatt auf den Kaufpreis "3 € im Supermarkt" geworben wird, obwohl der Kaffee, auf dem sich der Rabattaufkleber befindet, nicht von der Rabattaktion erfasst wird, wobei auf diesen Umstand nur auf der verklebten Innenseite des Rabattaufklebers ("... BITTE AUFKLAPPEN") hingewiesen wird.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 21.02.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 13.04.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 07.11.2024
Datum der Beendigung: 04.07.2024
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Versäumnisurteil, Landgericht Heilbronn vom 13.05.2024 (PDF, 632KB, Datei ist barrierefrei)