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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 07.11.2024

Gericht: Landgericht Heilbronn

Aktenzeichen: Di 8 O 40/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Kaufland Vertrieb JOTA GmbH & Co. KG

gesetzlicher Vertreter: KL - 442 - Geschäftsführungs-GmbH, Neckarsulm diese wiederum vertreten durch: Torsten Fründt, Oliver Gentner, Matthias Ring, Konstantin Sokirka, Erik Volz (Geschäftsführer)

Straße und Hausnummer: Rötelstraße 35

PLZ und Ort: 74172 Neckarsulm

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Verbrauchern Kaffee zum Kauf anzubieten, wenn auf dem Kaffee in Form eines Aufklebers mit einem Rabatt auf den Kaufpreis "3 im Supermarkt" geworben wird, obwohl der Kaffee, auf dem sich der Rabattaufkleber befindet, nicht von der Rabattaktion erfasst wird, wobei auf diesen Umstand nur auf der verklebten Innenseite des Rabattaufklebers ("... BITTE AUFKLAPPEN") hingewiesen wird.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 21.02.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 13.04.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 07.11.2024

Datum der Beendigung: 04.07.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Versäumnisurteil, Landgericht Heilbronn vom 13.05.2024 (PDF, 632KB, Datei ist barrierefrei)