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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 08.11.2024

Gericht: Landgericht Aschaffenburg

Aktenzeichen: 2 HK O 43/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Prof. Dr. Remo Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Autohaus Fischer GmbH

gesetzlicher Vertreter: Walter und Thomas Fischer

Straße und Hausnummer: Darmstädter Straße 102

PLZ und Ort: 63741 Aschaffenburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Kläger behauptet, dass die Beklagte in ihrer Internetwerbung auf https://www.autohausfischer.com/ am 25.03.2024 für den "Subaru BRZ 2.4i Sport ES" geworben hat, ohne dabei die nach § 5 Pkw-ENVKV notwendigen Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen dieses Fahrzeugmodells gemacht zu haben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 23.09.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 28.10.2024