Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 11.11.2024
Gericht: Landgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 35 O 116/23 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Culpa Inkasso GmbH
gesetzlicher Vertreter: Karin Löbl
Straße und Hausnummer: Schockenriedstraße 8b
PLZ und Ort: 70565 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Wüterich und Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Charlottenstraße 22
PLZ und Ort: 70182 Stuttgart
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
1. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Inkassoschreiben Forderungen Dritter beizutreiben und in dem Inkassoschreiben zur Hauptforderung einen Forderungsgrund anzugeben, wie im Forderungsschreiben der Beklagten vom 10.10.10223 nach Anlage K 4 in Bezug auf das behauptete Vertragsverhältnis der Fa. Mediapool & Friends UG i.L. und dem Verbraucher B., Stuttgart, ersichtlich:
Hauptforderung EUR 498,83
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2. Die Beklagte soll weiter verurteilt werden, es zu unterlassen, in Inkassoschreiben an Verbraucher zugunsten eines Dritten in nicht aufgeschlüsselter Höhe "Mahnkosten des Auftraggebers" beizutreiben, wenn diese nicht aufgeschlüsselten "Mahnkosten" den tatsächlichen Aufwand des Auftraggebers für Druck, Porto und Papier überschreiten, wie geschehen im Forderungsschreiben der Beklagten vom 10.10.2023 nach Anlage K 4 in Bezug auf das behauptete Vertragsverhältnis der Fa. MEDIAPOOL & Friends UG i.L. und dem Verbraucher B. Stuttgart.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 01.12.2023
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 18.12.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 11.11.2024
Datum der Beendigung: 22.03.2024
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
Entscheidungstext:
1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Inkassoschreiben Forderungen Dritter beizutreiben und in dem Inkassoschreiben zur Hauptforderung einen Forderungsgrund anzugeben, wie im Forderungsschreiben der Beklagten vom 10.10.10223 nach Anlage K 4 in Bezug auf das behauptete Vertragsverhältnis der Fa. Mediapool & Friends UG i.L. und dem Verbraucher B., Stuttgart, ersichtlich:
Hauptforderung EUR 498,83
Dienstleistung Online-Dating laut Portal-Anmeldung vom 15.08.2023:
Online-Dating W4Z3A8 vom 22.08.2023 bis 30.08.2023
2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, in Inkassoschreiben an Verbraucher zugunsten eines Dritten in nicht aufgeschlüsselter Höhe "Mahnkosten des Auftraggebers" beizutreiben, wenn diese nicht aufgeschlüsselten "Mahnkosten" den tatsächlichen Aufwand des Auftraggebers für Druck, Porto und Papier überschreiten, wie geschehen im Forderungsschreiben der Beklagten vom 10.10.2023 nach Anlage K 4 in Bezug auf das behauptete Vertragsverhältnis der Fa. MEDIAPOOL & Friends UG i.L. und dem Verbraucher B. Stuttgart.