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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 11.11.2024

Gericht: Landgericht Stuttgart

Aktenzeichen: 35 O 116/23 KfH

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Culpa Inkasso GmbH

gesetzlicher Vertreter: Karin Löbl

Straße und Hausnummer: Schockenriedstraße 8b

PLZ und Ort: 70565 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Wüterich und Breucker Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Charlottenstraße 22

PLZ und Ort: 70182 Stuttgart

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

1. Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Inkassoschreiben Forderungen Dritter beizutreiben und in dem Inkassoschreiben zur Hauptforderung einen Forderungsgrund anzugeben, wie im Forderungsschreiben der Beklagten vom 10.10.10223 nach Anlage K 4 in Bezug auf das behauptete Vertragsverhältnis der Fa. Mediapool & Friends UG i.L. und dem Verbraucher B., Stuttgart, ersichtlich:

Hauptforderung EUR 498,83
Dienstleistung Online-Dating laut Portal-Anmeldung vom 15.08.2023:
Online-Dating W4Z3A8 vom 22.08.2023 bis 30.08.2023

2. Die Beklagte soll weiter verurteilt werden, es zu unterlassen, in Inkassoschreiben an Verbraucher zugunsten eines Dritten in nicht aufgeschlüsselter Höhe "Mahnkosten des Auftraggebers" beizutreiben, wenn diese nicht aufgeschlüsselten "Mahnkosten" den tatsächlichen Aufwand des Auftraggebers für Druck, Porto und Papier überschreiten, wie geschehen im Forderungsschreiben der Beklagten vom 10.10.2023 nach Anlage K 4 in Bezug auf das behauptete Vertragsverhältnis der Fa. MEDIAPOOL & Friends UG i.L. und dem Verbraucher B. Stuttgart.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 01.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 18.12.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 11.11.2024

Datum der Beendigung: 22.03.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

Entscheidungstext:

1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in Inkassoschreiben Forderungen Dritter beizutreiben und in dem Inkassoschreiben zur Hauptforderung einen Forderungsgrund anzugeben, wie im Forderungsschreiben der Beklagten vom 10.10.10223 nach Anlage K 4 in Bezug auf das behauptete Vertragsverhältnis der Fa. Mediapool & Friends UG i.L. und dem Verbraucher B., Stuttgart, ersichtlich:

Hauptforderung EUR 498,83
Dienstleistung Online-Dating laut Portal-Anmeldung vom 15.08.2023:
Online-Dating W4Z3A8 vom 22.08.2023 bis 30.08.2023

2. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, in Inkassoschreiben an Verbraucher zugunsten eines Dritten in nicht aufgeschlüsselter Höhe "Mahnkosten des Auftraggebers" beizutreiben, wenn diese nicht aufgeschlüsselten "Mahnkosten" den tatsächlichen Aufwand des Auftraggebers für Druck, Porto und Papier überschreiten, wie geschehen im Forderungsschreiben der Beklagten vom 10.10.2023 nach Anlage K 4 in Bezug auf das behauptete Vertragsverhältnis der Fa. MEDIAPOOL & Friends UG i.L. und dem Verbraucher B. Stuttgart.