Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 22.11.2024
Gericht: Landgericht Memmingen
Aktenzeichen: 1 HK O 1107/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Sparkasse Schwaben-Bodensee Anstalt des öffentlichen Rechts
gesetzlicher Vertreter: Vorstände Thomas Munding, Daniel Gastl, Dr. Wolfgang Zettl, Bernd Fischer, Harald Post, Andreas Steinbacher
Straße und Hausnummer: St.-Josefs-Kirchplatz 6 - 8
PLZ und Ort: 87700 Memmingen
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Sernetz Schäfer Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Karlsplatz 11
PLZ und Ort: 80335 München
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, einem Verbraucher, der mit der Beklagten einen Altersvorsorgevertrag geschlossen hat, der formularvertraglich vorsieht, dass zur Vorbereitung der Auszahlungsphase die Beklagte dem Verbraucher Angebote unterbreitet, wobei im Falle der Vereinbarung einer Leibrente der Verbraucher
"ggf. mit angemessenen Abschluss- und/oder Vermittlungskosten"
belastet werden darf, zur Vorbereitung der Auszahlungsphase den Abschluss von Rentenversicherungsverträgen anzudienen und dabei Abschlusskosten und Verwaltungskosten für die Vertragsschlüsse vorzusehen, wie geschehen im Vertragsverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher XXX, XXX.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 01.08.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 23.08.2024