Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 27.11.2024
Gericht: Landgericht Koblenz
Aktenzeichen: 3 HK O 69/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Thomas Rader
Straße und Hausnummer: Markt 14
PLZ und Ort: 53111 Bonn
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: 1 & 1 Telecommunication SE
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstandes
Straße und Hausnummer: Elgendorfer Straße 57
PLZ und Ort: 56410 Montabaur
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Altenburger Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Freiligrathstraße 28
PLZ und Ort: 40479 Düsseldorf
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Im Rahmen geschäftlicher Handlungen, im Internet, unter der URL https://www.1und1.de für Glasfasertarife mit einem Glasfasertarif (hier: "1&1 Glasfaser 50") zu werben bzw. werben zu lassen, wenn Verbrauchern nach der vorgesehenen Verfügbarkeitsprüfung für ihre Anschrift ein positives Ergebnis mit der Formulierung, "in [Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar" angezeigt wird, das mit einem grünen Häkchen versehen ist, und die gleichzeitig angezeigten Tarife an der Adresse der Verbraucher über DSL-Leitungen erbracht werden.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 23.09.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 04.11.2024