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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 27.11.2024

Gericht: Landgericht Koblenz

Aktenzeichen: 3 HK O 69/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Thomas Rader

Straße und Hausnummer: Markt 14

PLZ und Ort: 53111 Bonn

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: 1 & 1 Telecommunication SE

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Mitglieder ihres Vorstandes

Straße und Hausnummer: Elgendorfer Straße 57

PLZ und Ort: 56410 Montabaur

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Altenburger Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Freiligrathstraße 28

PLZ und Ort: 40479 Düsseldorf

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Im Rahmen geschäftlicher Handlungen, im Internet, unter der URL https://www.1und1.de für Glasfasertarife mit einem Glasfasertarif (hier: "1&1 Glasfaser 50") zu werben bzw. werben zu lassen, wenn Verbrauchern nach der vorgesehenen Verfügbarkeitsprüfung für ihre Anschrift ein positives Ergebnis mit der Formulierung, "in [Anschrift] ist ein Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar" angezeigt wird, das mit einem grünen Häkchen versehen ist, und die gleichzeitig angezeigten Tarife an der Adresse der Verbraucher über DSL-Leitungen erbracht werden.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 23.09.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 04.11.2024