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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 02.12.2024

Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf

Aktenzeichen: I-20 UKl 7/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.

gesetzlicher Vertreter: Wolfgang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Helmholtzstraße 19

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Brandi Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Adenauerplatz 1

PLZ und Ort: 33602 Bielefeld

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: NEW Viersen GmbH

gesetzlicher Vertreter: Ralf Poll

Straße und Hausnummer: Rektoratstraße 18

PLZ und Ort: 41747 Viersen

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Höch und Partner Rechtsanwälte mbB

Straße und Hausnummer: Wittekindstraße 30

PLZ und Ort: 44139 Dortmund

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll es unterlassen, die nachstehend aufgeführten Klauseln sowie diese inhaltsgleichen Klauseln in Bezug auf Abwendungsvereinbarungen, die mit Verbrauchern zur Abwendung von Energiesperren getroffen werden, zu verwenden, sofern nicht der jeweilige Vertrag mit einer Person abgeschlossen wird, die hierbei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer):
a) "Aktuell besteht aus Energielieferung für die vorbezeichnete Lieferstelle eine offene Forderung in Höhe von Hauptforderung zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 15,00 Euro. und/oder
b) "Dem Kunden bleibt nachgelassen, die Gesamtforderung in 6/12 Raten zu den folgenden Fälligkeitsterminen zu begleichen: und/oder
c) "Ohne fristgerechte Zahlung der 1. Rate wird die Abwendungsvereinbarung NICHT wirksam und ein ggf. bereits angekündigter Termin zur Versorgungseinstellung bleibt bestehen." und/oder
d) "Ein zeitlich zwischen dem Angebot und dem Abschluss der Abwendungsvereinbarung fällig werdender Abschlag ist ebenfalls sofort bzw. am Fälligkeitstermin der 1. Rate zu zahlen. Ohne fristgerechte Zahlung wird die Abwendungsvereinbarung NICHT wirksam und ein ggf. bereits angekündigter Termin zur Versorgungseinstellung bleibt bestehen.“ und/oder
e) "Die jeweilige Zahlung ist NEW nachzuweisen unter Zahlungsnachweis@new.de“ und/oder
f) "(1) Sollte der Kunde eine Rate aus § 2 und / oder eine Abschlagszahlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, wird die gesamte dann noch bestehende Forderung sofort gesamtfällig. (2) In diesem Fall ist NEW berechtigt, die Energielieferung entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen zu unterbrechen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 23.08.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 09.10.2024