Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 02.12.2024
Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: I-20 UKl 7/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
gesetzlicher Vertreter: Wolfgang Schuldzinski
Straße und Hausnummer: Helmholtzstraße 19
PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Brandi Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Adenauerplatz 1
PLZ und Ort: 33602 Bielefeld
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: NEW Viersen GmbH
gesetzlicher Vertreter: Ralf Poll
Straße und Hausnummer: Rektoratstraße 18
PLZ und Ort: 41747 Viersen
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Höch und Partner Rechtsanwälte mbB
Straße und Hausnummer: Wittekindstraße 30
PLZ und Ort: 44139 Dortmund
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll es unterlassen, die nachstehend aufgeführten Klauseln sowie diese inhaltsgleichen Klauseln in Bezug auf Abwendungsvereinbarungen, die mit Verbrauchern zur Abwendung von Energiesperren getroffen werden, zu verwenden, sofern nicht der jeweilige Vertrag mit einer Person abgeschlossen wird, die hierbei in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer):
a) "Aktuell besteht aus Energielieferung für die vorbezeichnete Lieferstelle eine offene Forderung in Höhe von Hauptforderung zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 15,00 Euro. und/oder
b) "Dem Kunden bleibt nachgelassen, die Gesamtforderung in 6/12 Raten zu den folgenden Fälligkeitsterminen zu begleichen: und/oder
c) "Ohne fristgerechte Zahlung der 1. Rate wird die Abwendungsvereinbarung NICHT wirksam und ein ggf. bereits angekündigter Termin zur Versorgungseinstellung bleibt bestehen." und/oder
d) "Ein zeitlich zwischen dem Angebot und dem Abschluss der Abwendungsvereinbarung fällig werdender Abschlag ist ebenfalls sofort bzw. am Fälligkeitstermin der 1. Rate zu zahlen. Ohne fristgerechte Zahlung wird die Abwendungsvereinbarung NICHT wirksam und ein ggf. bereits angekündigter Termin zur Versorgungseinstellung bleibt bestehen.“ und/oder
e) "Die jeweilige Zahlung ist NEW nachzuweisen unter Zahlungsnachweis@new.de“ und/oder
f) "(1) Sollte der Kunde eine Rate aus § 2 und / oder eine Abschlagszahlung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, wird die gesamte dann noch bestehende Forderung sofort gesamtfällig. (2) In diesem Fall ist NEW berechtigt, die Energielieferung entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen zu unterbrechen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 23.08.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 09.10.2024