Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 04.12.2024
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-15 O 46/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Riverty Servicès GmbH
gesetzlicher Vertreter: Florian Lampe, Jörg Senge, Volker Bornhöft (Geschäftsführer)
Straße und Hausnummer: Gütersloher Straße 123
PLZ und Ort: 33415 Verl
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kazemi & Partner Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Kennedyallee 2
PLZ und Ort: 53175 Bonn
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, zugunsten eines Dritten von Verbrauchern, die im Anschluss an einen mit dem Dritten im Fernabsatz geschlossenen Vertrag über einen entgeltpflichtigen Telefontarif innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist ihre Vertragserklärung widerrufen haben, unter Bezugnahme auf den widerrufenen Vertrag die Bezahlung der vom Dritten erbrachten Dienstleistung unter Geltendmachung entstandener sowie Androhung zusätzlicher Kosten zu fordern, wie jeweils geschehen gemäß Zahlungsaufforderungen nach Anlagen K 4 und K 5, Seiten 4. f..
Hinweis: Jene Anlagen wurden mit der Klage vorgelegt.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 02.07.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 22.07.2024