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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 05.12.2024

Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart

Aktenzeichen: 3 UKl 2/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Ralf Eckhard

Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Aaron Fahl

Straße und Hausnummer: Auf der Höhe 16

PLZ und Ort: 71394 Kernen

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung "Stuttgarterfeen" ein Unternehmen zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung und verwendet in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Klauseln, deren Unterlassung der Kläger wegen eines Verstoßes gegen §§ 307 ff. BGB begehrt:

1.Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei der Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen.
2.Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle noch bei Umzugsauftrag schriftlich an.
3.Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie Z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Femseh-, Radio-, und HiFi - Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern.
4.Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
5.Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher ... Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
6.Bei der Abholung. Ver- oder Entladung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wurde.
7Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen sind detailliert auf dem Arbeitsschein (Umzugsauftrag) schriftlich festzuhalten.
8.Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung ... fällig und in Bar oder Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
9.Der Rechnungsbetrag ist ... bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in Bar oder Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
10. § 41 9 HGB findet entsprechende Anwendung.
11. Im Falle der Kündigung des Umzugsvertrages ist das Umzugsunternehmen gem. §§ 451 , 415 HGB grundsätzlich berechtigt, seine Fracht konkret zu berechnen und unter Abzug eventuell ersparter Aufwendungen zu fordern ..
12. Im Falle der Kündigung des Umzugsvertrages ist das Umzugsunternehmen gem. §§ 451 , 415 HGB grundsätzlich berechtigt, ... pauschal ein Drittel der vereinbarten Pacht geltend zu machen (sog. Faulfracht).
13. Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an:
Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin 30% ... der vereinbarten Netto-Umzugskostenvergütung.
14. Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an:
... bis 7 Tage vor dem vereinbarten Durchführungstermin: 50% .. der vereinbarten Netto-Umzugskostenvergütung.
15. Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an:
... bis 3 Tage vordem vereinbarten Durchführungstermin: 80% ... der vereinbarten Netto-Umzugskostenvergütung.
16. Storniert der Auftraggeber den abgeschlossenen Umzugsvertrag, fallen hierfür Stornierungskosten wie folgt an:
... danach 100% der vereinbarten Netto-Umzugskostenvergütung.
17. Macht der Möbelspediteur von seinem Recht zum Pfandverkauf der in seinen Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die Pfandversteigerungsandrohung ... die Absendung einer Benachrichtigung an die letzte dem Möbelspediteur bekannte An-
schrift des Einlagerers.
18. Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung der gesamten Sendung ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten für jedes Kilogramm des Rohgewicht der Sendung begrenzt.
19 Bei der Erfüllung des Umzugsvertrages ist Haftungshöchstbetrag auf 620, 00 EUR/Kubikmeter begrenzt.
20. Ansprüche wegen Verlust oder die Beschädigung des Gutes erlöschen, a) wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Möbelspediteur nicht spätestens am Tag nach der Ablieferung schriftlich angezeigt worden ist (es
gilt das Datum des Poststempels) ...
21. Ansprüche wegen Verlust oder die Beschädigung des Gutes erlöschen, ... b) wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt worden ist.
22. Das heißt, das Reklamationsschreiben muss innerhalb von vierzehn Tagen dem Möbelspediteur zugehen.
23. Bei der Abwesenheit des Absenders muß dieser eine Vertretung festlegen, um §10 und §14 einzuhalten, sonst erlöschen Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes
24 Die Kündigung des Lagervertrages erfolgt schriftlich mit einer Frist von einem Monat.
25. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Frachtführer befindet, ausschließlich zuständig.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 12.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 04.07.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 16.12.2024

Datum der Beendigung: 21.08.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil gemäß § 331 Abs. 3 ZPO

Versäumnisurteil, Oberlandesgericht Stuttgart vom 14.08.2024 (PDF, 415KB, Datei ist barrierefrei)