Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 06.12.2024
Gericht: Landgericht Lübeck
Aktenzeichen: 16 O 15/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme - K N K Rechtsanwälte Fachanwälte
Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26
PLZ und Ort: 60311 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Boomers Gourmet Andreas Boomers e.K. Inhaber Andreas Boomers
Straße und Hausnummer: Langenfelde 39
PLZ und Ort: 23611 Bad Schwartau
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Im Rahmen geschäftlicher Handlungen das Produkt „Ingwer“ mit den Angaben „ohne Zucker“ zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, sofern es mehr als 0,5 g Zucker pro 100 Gramm enthält.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 07.06.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 22.06.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 06.12.2024
Datum der Beendigung: 14.08.2024
Art der Beendigung: Versäumnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
Versäumnisurteil vom 23.07.2024 mit folgendem Tenor:
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen das nachfolgend wiedergegebene Produkt „Ingwer“ mit den Angaben „ohne Zucker“ zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, sofern es mehr als 0,5 g Zucker pro 100 Gramm enthält.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt.