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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 06.12.2024

Gericht: Landgericht Lübeck

Aktenzeichen: 16 O 15/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme - K N K Rechtsanwälte Fachanwälte

Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26

PLZ und Ort: 60311 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Boomers Gourmet Andreas Boomers e.K. Inhaber Andreas Boomers

Straße und Hausnummer: Langenfelde 39

PLZ und Ort: 23611 Bad Schwartau

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Im Rahmen geschäftlicher Handlungen das Produkt „Ingwer“ mit den Angaben „ohne Zucker“ zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, sofern es mehr als 0,5 g Zucker pro 100 Gramm enthält.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 07.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 22.06.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 06.12.2024

Datum der Beendigung: 14.08.2024

Art der Beendigung: Versäumnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

Versäumnisurteil vom 23.07.2024 mit folgendem Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen das nachfolgend wiedergegebene Produkt „Ingwer“ mit den Angaben „ohne Zucker“ zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, sofern es mehr als 0,5 g Zucker pro 100 Gramm enthält.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 15.000,00 festgesetzt.