Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 10.12.2024
Gericht: Oberlandesgericht Bamberg
Aktenzeichen: 3 UKl 23/24 e
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner
Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23
PLZ und Ort: 14195 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: N-ERGIE AG
gesetzlicher Vertreter: Vorstände Maik Render und Magdalena Weigel
Straße und Hausnummer: Am Plärrer 43
PLZ und Ort: 90429 Nürnberg
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Graf von Westphalen
Straße und Hausnummer: Nymphenburger Straße 64
PLZ und Ort: 80335 München
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll es unterlassen,
1. im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf ihrer Internetseite, die den Abschluss von entgeltlichen Strom- und Gaslieferverträgen in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischen Weg ermöglicht, keine unmittelbar und leicht zugängliche, nicht erst über einen notwendigen weiteren Klick erreichbare Schaltfläche für die Bestätigung einer Kündigung vorzuhalten,
2. im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf ihrer Internetseite, die den Abschluss von entgeltlichen Strom- und Gaslieferverträgen in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischen Weg ermöglicht, eine Kündigungsschaltfläche vorzusehen, über die Verbraucher zu einer Bestätigungsseite gelangen und diese Bestätigungsseite ein Kündigungsformular enthält, auf dem zwingend eine Kundennummer, das Kundenkonto, der Produktname und eine Zählernummer anzugeben sind,
3. in Bezug auf Verträge über Erdgaslieferungen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen
[§ 2 Angebot, Annahme, Kommunikation und Abwicklung]
(4) Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den postalischen Versand von Mitteilungen für die Dauer des Vertrages. Mitteilungen wie z. B. Rechnungen, Preisanpassungen oder Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich per E-Mail zugesendet oder in das Kundenportal eingestellt. [Die N-ERGIE wird den Kunden per E-Mail mit Angabe des Betreffs über neue Nachrichten im Kundenportal informieren.]
4. In Bezug auf Verträge über Stromlieferungen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen
[§ 10 Abrechnung, Anrechnung Bonusbetrag]
(4) Sofern sich der Kunde für das Kundenportal ("Online Services“) registriert hat, werden die Rechnungen ausschließlich im Kundenportal als Datei im PDF-Format bereitgestellt. Die N-ERGIE wird den Kunden über eine neue Einstellung in das Kundenportal per E-Mail mit Angaben des Betreffs informieren. Der Kunde ist verpflichtet, bei Änderung seiner E-Mail-Adresse diese im Kundenportal zu aktualisieren. Der Kunde hat das Recht, der elektronischen
Rechnung zu widersprechen. In diesem Fall erhält der Kunde die Rechnung kostenlos in Papierform.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 01.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 25.11.2024