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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 10.12.2024

Gericht: Oberlandesgericht Bamberg

Aktenzeichen: 3 UKl 23/24 e

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)

gesetzlicher Vertreter: Vorständin Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: N-ERGIE AG

gesetzlicher Vertreter: Vorstände Maik Render und Magdalena Weigel

Straße und Hausnummer: Am Plärrer 43

PLZ und Ort: 90429 Nürnberg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Graf von Westphalen

Straße und Hausnummer: Nymphenburger Straße 64

PLZ und Ort: 80335 München

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll es unterlassen,

1. im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf ihrer Internetseite, die den Abschluss von entgeltlichen Strom- und Gaslieferverträgen in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischen Weg ermöglicht, keine unmittelbar und leicht zugängliche, nicht erst über einen notwendigen weiteren Klick erreichbare Schaltfläche für die Bestätigung einer Kündigung vorzuhalten,

2. im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf ihrer Internetseite, die den Abschluss von entgeltlichen Strom- und Gaslieferverträgen in Form von Dauerschuldverhältnissen auf elektronischen Weg ermöglicht, eine Kündigungsschaltfläche vorzusehen, über die Verbraucher zu einer Bestätigungsseite gelangen und diese Bestätigungsseite ein Kündigungsformular enthält, auf dem zwingend eine Kundennummer, das Kundenkonto, der Produktname und eine Zählernummer anzugeben sind,

3. in Bezug auf Verträge über Erdgaslieferungen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen

[§ 2 Angebot, Annahme, Kommunikation und Abwicklung]

(4) Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf den postalischen Versand von Mitteilungen für die Dauer des Vertrages. Mitteilungen wie z. B. Rechnungen, Preisanpassungen oder Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ausschließlich per E-Mail zugesendet oder in das Kundenportal eingestellt. [Die N-ERGIE wird den Kunden per E-Mail mit Angabe des Betreffs über neue Nachrichten im Kundenportal informieren.]

4. In Bezug auf Verträge über Stromlieferungen, die mit Verbrauchern geschlossen werden, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen einzubeziehen, zu verwenden sowie sich auf die Bestimmung bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen

[§ 10 Abrechnung, Anrechnung Bonusbetrag]

(4) Sofern sich der Kunde für das Kundenportal ("Online Services“) registriert hat, werden die Rechnungen ausschließlich im Kundenportal als Datei im PDF-Format bereitgestellt. Die N-ERGIE wird den Kunden über eine neue Einstellung in das Kundenportal per E-Mail mit Angaben des Betreffs informieren. Der Kunde ist verpflichtet, bei Änderung seiner E-Mail-Adresse diese im Kundenportal zu aktualisieren. Der Kunde hat das Recht, der elektronischen
Rechnung zu widersprechen. In diesem Fall erhält der Kunde die Rechnung kostenlos in Papierform.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 01.11.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 25.11.2024