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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 11.12.2024

Gericht: Landgericht Bad Kreuznach

Aktenzeichen: 5 HK O 16/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mdB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: H.M. Pallhuber Verwaltungs GmbH

gesetzlicher Vertreter: Pallhuber Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch Thomas Hägele, Ralf Mais

Straße und Hausnummer: An den Nahewiesen 8

PLZ und Ort: 55450 Langenlonsheim

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rolf Becker

Straße und Hausnummer: In der Proffen 3

PLZ und Ort: 53347 Alfter

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

I. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an einen Verbraucher, der einen mit der Beklagten im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag fristgerecht widerrufen hat, eine Zahlungsaufforderung zu versenden und/oder versenden zu lassen, wie geschehen mit Schreiben nach Anlage K4 und/oder Anlage K5 und/oder Anlage K8,

II. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, an einen Verbraucher, der aus Sicht der Beklagten mit einer Zahlung in Verzug ist, eine Mahnung zu versenden, in denen die Beklagte eine "Gebühr" in einer bestimmten Höhe verlangt, wie geschehen mit Schreiben nach Anlage K5 und/oder Anlage K8, ohne dass der Beklagten tatsächlich Kosten für die Mahnungen i.H.v. 3,50 bzw. 9,50 entstanden sind.

Anlage K 4 (auszugsweise)
Zahlungserinnerung
Langenlonsheim, 09.04.2024

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie haben sich in den letzten Tagen bestimmt von Qualität und Güte unserer Produkte überzeugen können. Haben Sie dabei vielleicht vergessen, den offenen Rechnungsbetrag zu überweisen? In der heutigen Zeit der Hektik kann dies schon einmal passieren.
Bitte prüfen Sie daher freundlicherweise Ihre Unterlagen. Sollte die Zahlung noch nicht erfolgt sein, bitten wir Sie um die Überweisung innerhalb der nächsten 7 Tage.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei der nächsten Mahnung zusätzliche Mahngebühren berechnet werden müssen.

Bitte beachten Sie, dass Zahlungen bis zum 05.04.2024 berücksichtigt sind.
Falls Sie den Ausgleich zwischenzeitlich vorgenommen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.
Zusammenfassung der offenen Posten:


Kundennr.
XXX

Auftragsnr
XXX

Auftragsdatum
XXX

Renr.
XXX

R.datum
XXX

Mahnbetrag
XXX

Stufe
XXX

Gebühr
XXX


Gesamtbetrag: X EUR

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von X EUR auf folgendes Konto:
Commerzbank Mainz - IBAN: DE58550400220202 207700 - BIC: COBADEFFXXX
H. M. Pallhuber GmbH 8 Co. KG
An den Nahewiesen 8
55450 Langenlonsheim
Registergericht: Bad Kreuznach HRA 3014
UST- ID Nr. DE202197629
Steuer.: 0620505452
pers. haft. Ges.: Pallhuber Verwaltungs GmbH
Geschäftsführer. Thomas Hägele, Ralf Mais
Registergericht Bad Kreuznach HRB 3905
MITGLIED IM FORUM WEIN UND GESUNDHEIT

Anlage K 5 (auszugsweise):
Mahnung

So erreichen Sie uns:
Telefon: 06704 201 1268
Telefax: 06704 9632 1269
E-Mail: weinkeller@pallhuber.de
www.pallhuber.de
Langenlonsheim, 23.04.2024

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

schon vor einigen Tagen haben wir Sie an den Ausgleich der unten aufgeführten Rechnung erinnert. Wir konnten aber bis dato noch keinen Zahlungseingang feststellen.
Um weitere Kosten für Sie und uns zu vermeiden, fordern wir Sie hiermit noch einmal auf, innerhalb der nächsten 7 Tage die Zahlung zu veranlassen. Gerne steht Ihnen unser Service-Team unter der oben abgebildeten Nummer für Rückfragen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass Zahlungen bis zum 19.04.2024 berücksichtigt sind.
Falls Sie den Ausgleich zwischenzeitlich vorgenommen haben, betrachten Sie bitte dieses Schreiben als gegenstandslos.

Zusammenfassung der offenen Posten:

Kundennr.
XXX

Auftragsnr
XXX

Auftragsdatum
XXX

Renr.
XXX

R.datum
XXX

Mahnbetrag
XXX

Stufe
XXX

Gebühr
XXX


Gesamtbetrag: X EUR

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von X EUR auf folgendes Konto:
Commerzbank Mainz - IBAN: DE58550400220202207700 - BIC: COBADEFFXXX

Anlage K 8 (auszugsweise):
Letzte Mahnung

So erreichen Sie uns:
Telefon: 06704 201 1268
Telefax: 06704 9632 1399
E-Mail: weinkeller@pallhuber.de
www.pallhuber.de
Langenlonsheim, 07.05.2024

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

obwohl Ihnen von uns bereits zwei schriftliche Zahlungsaufforderungen zugestellt worden sind, haben Sie sich weder mit unserem Kundenservice in Verbindung gesetzt, noch konnten wir einen Zahlungseingang für die unten aufgeführten Beträge feststellen.
Erfolgt bis zum 14.05.2024(Geldeingang auf unserem Bankkonto) keine Zahlung, werden wir die offene Forderung an ein Inkassobüro weitergeben. Dies bedeutet auch, dass Ihre Daten zur externen Weiterbearbeitung im Rahmen der Titulierung und Beitreibung außer Haus gegeben und offengelegt werden müssen. Hierauf weisen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen ausdrücklich hin. Die zusätzlichen hohen Kosten, die hierbei entstehen, können Sie mit der fristgerechten Überweisung jedoch vermeiden. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen bis zum 03.05.2024 berücksichtigt sind. Sollten Sie zwischenzeitlich überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Zusammenfassung der offenen Posten:

Kundennr.
XXX

Auftragsnr
XXX

Auftragsdatum
XXX

Renr.
XXX

R.datum
XXX

Mahnbetrag
XXX

Stufe
XXX

Gebühr
XXX

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 03.07.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 26.07.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 11.12.2024

Datum der Beendigung: 08.08.2024

Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil

Rechtskräftige Entscheidung:

1.
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, an einen Verbraucher, der einen mit der Beklagten im Fernabsatz geschlossenen Kaufvertrag fristgerecht widerrufen hat, eine Zahlungsaufforderung zu versenden und/oder versenden zu lassen, wie geschehen mit Schreiben nach Anlage K 4 und/oder Anlage K 8.

2.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, an einen Verbraucher, der aus Sicht der Beklagten mit einer Zahlung in Verzug ist, eine Mahnung zu versenden, in denen die Beklagte eine Gebühr in einer bestimmten Höhe verlangt, wie geschehen mit Schreiben nach Anlage K 5 und/oder Anlage K 8, ohne dass der Beklagten tatsächlich Kosten für die Mahnungen i.H.v. 3,50 bzw. 9,50 tatsächlich entstanden sind.

3.
Der Beklagten wird für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in Ziffern 1. und 2. genannten Unterlassungspflichten ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 (ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Wochen) oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken am Geschäftsführer der Beklagten, angedroht.

4.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.