Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 12.12.2024
Gericht: Kammergericht Berlin
Aktenzeichen: 5 UKl 12/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (VZBV)
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner Rechtsanwälte PartG mbB
Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10
PLZ und Ort: 10623 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Berliner Bäder-Betriebe Anstalt des öffentlichen Rechts
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorstände Dr. Johannes Kleinsorge und Marie Rupprecht
Straße und Hausnummer: Sachsendamm 61
PLZ und Ort: 10829 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Straße und Hausnummer: Lützowplatz 10
PLZ und Ort: 10785 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Folgende Anträge sind angekündigt:
1.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen,
im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber minderjährigen Verbraucher:innen
die Eintrittskarten für die von ihr betriebenen Sommerbäder „Am Insulaner“, „Neukölln“ und „Kreuzberg“ während der von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr bestehenden Öffnungszeiten dieser Bäder und für das Sommerbad „Pankow“ während der von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr bestehenden Öffnungszeit dieses Bades jeweils nur bis 10 Uhr morgens sowie für das Sommerbad „Humboldthain“ während der von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr bestehenden Öffnungszeit dieses Bades nur von Dienstag bis Sonntag bis 10 Uhr morgens und montags bis 12 Uhr mittags,
an den dort befindlichen stationären Kassen gegen Barzahlung zu verkaufen und im Übrigen lediglich einen Online-Ticket-Verkauf vorzusehen, über den Eintrittskarten nur unbar, etwa mittels PayPal, Kreditkarte (Mastercard und Visa), Apple Pay und Google Pay oder mittels Lastschrift über den Zahlungsdienstleister PayPal möglich ist.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen,
in Bezug auf Kaufverträge über Eintrittskarten für Schwimmbäder nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausgenommen gegenüber einer Person, die in ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), zu verwenden sowie sich auf die Klauseln bei der Abwicklung derartiger Verträge zu berufen:
In den Sommerbädern Am Insulaner, Neukölln, Kreuzberg und Pankow sind die Kassen in der Hochsaison vom 1. Juni 2024 bis 31. August 2024 täglich nur bis 10 Uhr für den Ticket-Verkauf geöffnet. Im Sommerbad Humboldthain hat die Kasse dienstags bis sonntags bis 10 Uhr und montags bis 12 Uhr für den Ticket-Verkauf geöffnet. Nach Kassenschluss können Tickets für diese Bäder nur noch online gekauft werden.
3.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 260,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 08.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 05.12.2024