Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 18.12.2024
Gericht: Landgericht Koblenz
Aktenzeichen: 4 HK O 68/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte LUMENS Part mbB
Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83-84
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Löhr Automobile GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Lars Kögler
Straße und Hausnummer: Stettiner Straße 4-6
PLZ und Ort: 56564 Neuwied
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte KUNZ PartG mbB
Straße und Hausnummer: Mainzer Straße 108
PLZ und Ort: 56068 Koblenz
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jeweils zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, geschäftlich handelnd in Werbeschriften für neue Personenkraftwagen Cupra Born, 150 kW (204 PS), 100 km, EZ 11/2023, 32.980 EUR zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil I Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Stromverbrauchs und der CO 2 -Klasse anzugeben, wenn dies geschieht wie am 20. Juli 2024 in der „Rhein-Zeitung“.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 15.11.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 09.12.2024