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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 18.12.2024

Gericht: Landgericht Koblenz

Aktenzeichen: 4 HK O 68/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Barbara Metz, Sascha Müller-Kraenner und Jürgen Resch

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte LUMENS Part mbB

Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83-84

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Löhr Automobile GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Lars Kögler

Straße und Hausnummer: Stettiner Straße 4-6

PLZ und Ort: 56564 Neuwied

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte KUNZ PartG mbB

Straße und Hausnummer: Mainzer Straße 108

PLZ und Ort: 56068 Koblenz

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, jeweils zu vollziehen an ihrem Geschäftsführer, zu unterlassen, geschäftlich handelnd in Werbeschriften für neue Personenkraftwagen Cupra Born, 150 kW (204 PS), 100 km, EZ 11/2023, 32.980 EUR zu werben, ohne dabei die nach § 5 Absatz 1, 2 in Verbindung mit Teil I Anlage 4 PKW-EnVKV vorgeschriebenen Werte des Stromverbrauchs und der CO 2 -Klasse anzugeben, wenn dies geschieht wie am 20. Juli 2024 in der „Rhein-Zeitung“.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 15.11.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 09.12.2024