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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 19.12.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 88 O 74/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: LUMENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84

PLZ und Ort: 10117 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Frau Eva Siegmund

Straße und Hausnummer: Am Burggarten 23

PLZ und Ort: 53347 Alfter

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Hans-Peter Kröger

Straße und Hausnummer: Am Fronhof 4

PLZ und Ort: 53913 Swisttal

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Verkauf zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen zur Art des Energieausweises, zum Wert des Endenergiebedarf bzw. des Endenergieverbrauchs, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung, zur Energieeffizienzklasse des Gebäudes und zum Baujahr des Gebäudes anzugeben.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 30.10.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 27.11.2024