Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 19.12.2024
Gericht: Landgericht Köln
Aktenzeichen: 88 O 74/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: LUMENS Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Straße und Hausnummer: Mauerstraße 83/84
PLZ und Ort: 10117 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Frau Eva Siegmund
Straße und Hausnummer: Am Burggarten 23
PLZ und Ort: 53347 Alfter
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Hans-Peter Kröger
Straße und Hausnummer: Am Fronhof 4
PLZ und Ort: 53913 Swisttal
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd Anzeigen für nach dem GEG kennzeichnungspflichtige Immobilien, für die zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorlag, vor deren Verkauf zu veröffentlichen, ohne in den Immobilienanzeigen auch die im Energieausweis angegebenen Informationen zur Art des Energieausweises, zum Wert des Endenergiebedarf bzw. des Endenergieverbrauchs, zum wesentlichen Energieträger für die Heizung, zur Energieeffizienzklasse des Gebäudes und zum Baujahr des Gebäudes anzugeben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 30.10.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 27.11.2024