Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 30.12.2024
Gericht: Landgericht Bochum
Aktenzeichen: I-16 O 91/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei Geulen & Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Heribert Liemke - Inhaber von Fahrzeuge Liemke
Straße und Hausnummer: Schützenstraße 1
PLZ und Ort: 33161 Hövelhof
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Hunstig & Sporkmann-Vogler Rechtsanwälte u. Notare
Straße und Hausnummer: Allee 24-26
PLZ und Ort: 33161 Hövelhof
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Werbung für neue Personenkraftwagenmodelle im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch dieser Fahrzeugmodelle zu machen
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 16.10.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.11.2024
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 27.12.2024
Datum der Beendigung: 22.11.24
Art der Beendigung: Anerkenntnisurteil
Rechtskräftige Entscheidung:
Der Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch dieser Fahrzeugmodelle zu machen, wie geschehen für den Hyundai Tucson N-Line 1.6 T-GDI, 132 kW (179 PS), 10 km, EZ 04/2024, 34.490,-€ (Anlage K 1a) und den Hyundai Tucson 1.6 T-GDI N-Line, 110 kW (150 PS), 10 km, EZ 04/2024, 32.490 € (Anlage K 1b). Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 280,78 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.11.2024 zu zahlen.