Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 30.12.2024
Gericht: Landgericht Heilbronn
Aktenzeichen: 21 O 105/24 KfH
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Cornelia Tausch (Vorstand)
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte
Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
gesetzlicher Vertreter: Epsilon Stiftung, Dresden
Straße und Hausnummer: Bonfelder Straße 2
PLZ und Ort: 74206 Bad Wimpfen
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Fieldfisher Rechtsanwälte PartG
Straße und Hausnummer: Washingtonplatz 3
PLZ und Ort: 10557 Berlin
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern in einem Werbeprospekt für Lebensmittel (Fleischwaren) unter Angabe eines besonderen Angebotspreises, der ausschließlich für eine bestimmte Kundengruppe der Beklagten (Nutzer der Lidl Plus App) gelten soll und dem ein durchgestrichener Preis, der ohne die Nutzung der App gilt, vorangestellt ist, zu werben.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 06.12.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 18.12.2024