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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 22.01.2024

Gericht: Landgericht Konstanz

Aktenzeichen: 7 O 29/23 KfH

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Südkurier GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Peter Selzer und Dr. Björn Jansen

Straße und Hausnummer: Max-Stromeyer-Straße 178

PLZ und Ort: 78467 Konstanz

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll unterlassen, Verbrauchern entgegen den Gestaltungsvorgaben des § 312k Abs. 2 BGB die Kündigung eines zuvor direkt auf der Webseite der Beklagten mit dieser abgeschlossenen entgeltpflichtigen Abonnementsvertrags zu ermöglichen, wie geschehen gemäß Screenshots nach Anlage K 3, S. 6 ff., nämlich ohne ständig verfügbar, unmittelbar und leicht zugänglich eine Kündigungsschaltfläche vorzusehen, die mit nichts anderem beschriftet ist als mit den Wörtern "Jetzt kündigen" oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung, sondern stattdessen die Kündigung nur durch eine schwer zugängliche Anmeldung bzw. durch einen Identifizierungsprozess zu ermöglichen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 15.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 08.01.2024