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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 09.02.2024

Gericht: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Aktenzeichen: 6 UKl 1/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Hessen e.V.

gesetzlicher Vertreter: Philipp Wendt, geschäftsführender Vorstand

Straße und Hausnummer: Große Friedberger Straße 13-17

PLZ und Ort: 60313 Frankfurt

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme – K N K Rechtsanwälte Fachanwälte, Bokhari, Müller und Simon, Partnerschaftsgesellschaft mbH

Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26

PLZ und Ort: 60311 Frankfurt

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG

gesetzlicher Vertreter: Martin Lange, Geschäftsführer

Straße und Hausnr.: Bahndamm 9

PLZ und Ort: 23617 Stockelsdorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Kreische.Legal

Straße und Hausnummer: Oberstraße 20

PLZ und Ort: 20144 Hamburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte ist ein deutschlandweit führender Full-Service-Dienstleister im Bereich des Abonnementsmanagements. Die PVZ verwaltet im Auftrag von Direktmarketingunternehmen Abonnements hinsichtlich Rechnungsstellung und Belieferung. Der Kläger musste feststellen, dass die Beklagte auf ihrer Internetseite https://www.pvz.digital/ Dienstleistungen rund um die Verwaltung von Zeitschriften-Abonnements anbietet, ohne dabei die gesetzlichen Vorgaben des § 312k BGB einzuhalten.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 15.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 23.01.2024