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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 16.04.2024

Gericht: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

Aktenzeichen: 10 UKl 1/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Wolfgang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: RA Dr. Matthias Böse

Straße und Hausnummer: Angermunder Straße 19

PLZ und Ort: 40489 Düsseldorf

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Deutsche GigaNetz GmbH

gesetzlicher Vertreter: Jan Georg Budden, Soeren Wendler, Wolfram Thielen, Mirko Jerrentrup, Dirk Brameier, Reinhard Sauer

Straße und Hausnummer: Schauenburgerstraße 27

PLZ und Ort: 20095 Hamburg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: RA Dr. Matthias Lindgen, Kanzlei Wirtschaftsrat Recht

Straße und Hausnummer: Bleichenbrücke 11

PLZ und Ort: 20354 Hamburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Verwendung der folgenden (oder einer inhaltsgleichen) Klausel in Bezug auf Dauerschuldverhältnisse über Telekommunikationsdienstleistungen, sofern nicht der Vertrag mit einer Person abgeschlossen wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer):

"(26.1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, haben alle Verträge öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste, die ein Verbraucher oder Unternehmen nach § 71 Abs. 3 TKG (siehe Ziffer 22.2) schließt, eine anfängliche Laufzeit ("Mindestlaufzeit") von 12 oder 24 Monaten (je nach der getroffenen Vereinbarung) und können in dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jeweils unberührt. Die Mindestlaufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem vom Kunden auszufüllenden Auftragsformular. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Freischaltung des DGN-Anschlusses des Kunden."

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 30.01.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 28.03.2024