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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 18.04.2024

Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe

Aktenzeichen: 12 UKl 1/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Wolfgang Schuldzinski

Straße und Hausnummer: Mintropstraße 27

PLZ und Ort: 40215 Düsseldorf

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: PILZ WESSER & PARTNER RECHTSANWÄLTE mbB

Straße und Hausnummer: Uhlandstraße 156

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Janitos Versicherung AG

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Timo Hertweck (Vorstandsvorsitzender), Nina Duft, Emanuel Issagholian Hadani

Straße und Hausnr.: Im Breitspiel 2-4

PLZ und Ort: 69126 Heidelberg

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Straße und Hausnummer: Theodor-Heuss-Ring 13-15

PLZ und Ort: 50668 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Verwendung der folgenden Klausel in den Versicherungsbedingungen zur „Janitos
Multi-Rente für Erwachsene“:

Nr. 7 Prämienanpassungsklausel

„Mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders können wir die Prämien für bestehende Versicherungsverträge erhöhen. Der unabhängige Treuhänder wird einer Prämienerhöhung nur zustimmen, wenn die Prämienerhöhung bei einer nicht nur vorübergehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs erforderlich ist, damit wir auf Dauer unsere Leistungsverpflichtungen aus den abgeschlossenen Versicherungsverträgen gewährleisten können. Eine solche Prämienerhöhung wird nur wirksam, wenn wir Ihnen die Änderung unter Kenntlichmachung des Unterschiedes zwischen alter und neuer Prämie spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen und Sie schriftlich über Ihr Kündigungsrecht belehren. Sie können Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Mitteilung zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Prämienerhöhung wirksam werden würde. Vermindert sich die neue Tarifprämie bei gleicher oder besserer Leistung, verpflichten wir uns, die Prämie vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an auf die Höhe der neuen Tarifprämie zu senken."

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 28.12.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 23.03.2024