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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 17.05.2024

Gericht: Landgericht Konstanz

Aktenzeichen: 7 O 8/24 KfH

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Rechtsanwälte

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Primus GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schantl

Straße und Hausnr.: Max-Stromeyer-Str. 116

PLZ und Ort: 78467 Konstanz

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Kauf eines „Münzsatzes“, der aus 10 einzelnen Goldblättern in je einem Acryleinschluss besteht, mit der Behauptung zu werben, bei den „Münzen“ handele es sich um „Neuprägungen der offiziellen D-Mark“, wie geschehen gemäß Werbung nach Anlage K 2.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 10.04.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 10.05.2024