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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 06.06.2024

Gericht: Landgericht Waldshut-Tiengen

Aktenzeichen: 3 O 4/24 KfH

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwalt Roland Demleitner

Straße und Hausnummer: Rheinstraße 11

PLZ und Ort: 65549 Limburg

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Erster Beklagter: Stoll GmbH

Straße und Hausnr.: Porschestr. 1

PLZ und Ort: 79761 Waldshut-Tiengen

Land: Deutschland

Zweiter Beklagter: Autohaus Stoll GmbH

Straße und Hausnr.: Wiesentalstr. 30/31

PLZ und Ort: 79540 Lörrach

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Werbung im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagen, die noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurden (im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen) der Modelle Audi RS3, 250 kW/340 PS und/oder Skoda Octavia, 180 kW/245 PS und/oder Skoda Fabia, 48 kW/65 PS, ohne deren Werte des Kraftstoffverbrauchs und deren Werte der CO2-Emissionen anzugeben, wenn dies geschieht wie auf dem Internetauftritt der Beklagten zu 1.) und 2.) unter www.autohaus-stoll.de am 27.10.2023

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 24.04.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 24.05.2024 bzgl. des Beklagten Ziffer 1 und 23.05.2024 bzgl. des Beklagten Ziffer 2