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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 01.07.2024

Gericht: Landgericht Itzehoe

Aktenzeichen: 5 O 14/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Vorständin Frau Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwältin Susanne Fitzner

Straße und Hausnummer: Ehrenbergstraße 23

PLZ und Ort: 14195 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Schleswig-Holstein Netz AG

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand Malgorzata Cybulska, Dr. Benjamin Merkt, Stefan Strobl

Straße und Hausnummer: Schleswag-HeinGas-Platz 1

PLZ und Ort: 25451 Quickborn

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Schulz Noack Bärwinkel Rechtsanwälte PartmbB

Straße und Hausnummer: Chilehaus, Eingang C, Burchardstraße 13

PLZ und Ort: 20095 Hamburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte sei grundzuständiger Messstellenbetreiber im Sinne des § 3 Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) u.a. im Bereich der Gemeinde Hohn im Landkreis Rendsburg-Eckernförde. Ein Kunde habe im Juli 2023 einen Antrag auf Einrichtung einer Kaskadenschaltung gestellt. Drei Monate später sei diese immer noch nicht eingerichtet gewesen. Gemäß § 3 Abs. 3a S. 1 MsbG sei der grundzuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, einer von einem Anschlussnehmer oder Anschlussnutzer verlangten Änderung oder Ergänzung einer Messeinrichtung im Niederspannungsnetz spätestens innerhalb eines Monats nach Auftragseingang durch Vornahme aller erforderlichen Arbeiten nachzukommen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 05.02.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 16.02.2024