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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 28.06.2024

Gericht: Landgericht Leipzig

Aktenzeichen: 05 O 1092/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: merlekerpartner Rechtsanwälte PartGmbB

Straße und Hausnummer: Hardenbergstraße 10

PLZ und Ort: 10623 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: RISK007 GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Herr Markus Haybach

Straße und Hausnr.: Eisenbahnstraße 9

PLZ und Ort: 04315 Leipzig

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Jöhnke & Reichow

Straße und Hausnummer: Großer Burstah 42

PLZ und Ort: 20457 Hamburg

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an ihren gesetzlichen Vertretern, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern auf der Internetseite https://risk007.de/ oder Unterseiten dieser Seite

1. als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO sich als „unabhängiger Versicherungsmakler“, „unabhängiger Finanzmakler“, „unabhängiger Ansprechpartner für Versicherungen“ oder „unabhängig“ zu bezeichnen oder mit „unabhängiger Beratung“ zu werben,
und/oder

2. zu behaupten, für die spezifische Produkt- oder Tarifberatung sowie Vermittlung und Abschluss der Versicherung empfehle die Verbraucherzentrale Chemnitz meist an einen unabhängigen Versicherungsmakler in Chemnitz wie Risk007 weiter, wie in der Anlage K 4 dargestellt,
und/oder

3. als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO damit zu werben, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben und dies als einen großen Mehrwert und doppeltes Netz darzustellen, wie in der Anlage K 5 dargestellt.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 23.04.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 14.05.2024