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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 03.07.2024

Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart

Aktenzeichen: 3 UKl 1/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Frau Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Ralf Eckhard

Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Ali Sosdar

Straße und Hausnr.: Bahnhofsplatz 14-16

PLZ und Ort: 70806 Kornwestheim

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Der Beklagte betreibt unter der Bezeichnung "T&U Umzugsservice" einen Transport- und Umzugsservice und verwendet in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Klauseln, deren Unterlassung der Kläger wegen Verstoßes gegen §§ 307 ff. BGB begehrt:

1. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung ... fällig und bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen.
2. Der Rechnungsbetrag ist ... bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, TV-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern.
4. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
5. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.
6. Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.
7. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht, in dessen Bezirk sich der vom Kunden beauftragte Möbelspediteur befindet, ausschließlich zuständig.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 29.05.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 21.06.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Beendigung: 03.07.2024

Art der Beendigung: Klagerücknahme