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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 09.07.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 33 O 152/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

gesetzlicher Vertreter: Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Str. 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Thomas Rader

Straße und Hausnummer: Markt 14

PLZ und Ort: 53111 Bonn

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: ONE-DC B.V.

gesetzlicher Vertreter: Derk Roelof Idema

Straße und Hausnr.: Phoenixweg 6

PLZ und Ort: 9641 KS Veendam

Land: Niederlande

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Angebot von Adventskalendern mit Vibrator-Ei mit Funkfernbedienung, ohne dass das Produkt eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder eine andere Information zu seiner Identifikation trägt, und / oder ohne dem Produkt in schriftlicher Form die Information dazu beizufügen, dass die Besitzer der Geräte den Altgeräten Altbatterien und / oder Altakkumulatoren vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle entnehmen müssen, und / oder ohne dem Produkt in schriftlicher Form die Information über die Pflicht der Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten nach § 17 Absatz 1 und 2 ElektroG beizufügen.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 18.04.2024