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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 14.08.2024

Gericht: Landgericht Koblenz

Aktenzeichen: 1 HK O 50/23

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch Cornelia Tausch (Vorstand)

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dornkamp Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Thomas Seifert

Straße und Hausnummer: Tubag-Allee 6

PLZ und Ort: 56642 Kruft

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dr. Schultheiß

Straße und Hausnummer: Wilhelm-Heinrich-Straße 16

PLZ und Ort: 66117 Saarbrücken

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

1. Leugnung des Widerrufsrechts eines Verbrauchers bei einem Fernabsatzvertrag mit der Begründung, es handele sich bei der bestellten Ware um eine "Sonderbestellung";

2. Wahrheitswidrige Behauptung gegenüber einem Verbraucher, der in Bezug auf einen Fernabsatzvertrag von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, die Ware sei zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits versandt worden;

3. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, von einem Verbraucher, der in Bezug auf einen mit dem Beklagten geschlossenen Fernabsatzvertrag fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat, die Kosten für die Zusendung der Ware an den Verbraucher zu verlangen;

4. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, an Verbraucher Waren mit der Aufforderung zur Bezahlung zu übersenden, obwohl der Verbraucher vor der Absendung der Ware durch den Beklagten bereits von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat;

5. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern, die zum Nachweis ihrer Ansprüche aus einem fristgerecht erklärten Widerruf auf ein Urteil Bezug nehmen, wahrheitswidrig zu behaupten, die "Begründung" des Verbrauchers sei durch den BGH "lange überholt";

6. Der Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern, von denen der Beklagte die Zahlung aus der verweigerten Annahme einer Warensendung verlangt hat, in Bezug auf die der Verbraucher zuvor rechtmäßig von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hatte, wahrheitswidrig zu behaupten, der Beklagte hätte bereits Anzeige erstattet und seine Kanzlei beauftragt..

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 04.11.2023

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 29.11.2023

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 14.08.2024

Datum der Beendigung: 16.01.2024

Art der Beendigung: übereinstimmende Erledigungserklärung