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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 27.08.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 81 O 38/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: DORNKAMP Rechtsanwälte Stillner Partnerschaft mbB

Straße und Hausnummer: Alexanderstraße 9b

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: FID Verlag GmbH

gesetzlicher Vertreter: Geschäftsführer Adrian Rentrop

Straße und Hausnummer: Koblenzer Straße 99

PLZ und Ort: 53177 Bonn

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Pauly & Partner PartG mbB

Straße und Hausnummer: Kurt-Schumacher-Straße 22

PLZ und Ort: 53113 Bonn

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

I. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den "Gratis"-Bezug des Exemplars einer Zeitschrift zu werben, wenn der Verbraucher bei Rücksendung des in der Werbung enthaltenen Bestellformulars eine Vertragserklärung auf Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnementvertrags über den regelmäßigen Bezug dieser Zeitschrift für die Dauer von mindestens einem "Bezugsjahr" abgeben soll,

II. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, einem Verbraucher im Fernabsatz den Abschluss eines Abonnementvertrags über den kostenpflichtigen Bezug von Zeitschriften anzudienen, ohne den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung über das diesem zustehende gesetzliche Widerrufsrecht in gesetzeskonformer Weise zu belehren,

III. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Bezug eines Ernährungsratgebers damit zu werben, dass sich mit den in diesem Ratgeber enthaltenen Informationen zahlreiche, u.a. chronische Krankheiten heilen ließen, wenn diese Wirkungsweisen nicht wissenschaftlich belegt sind.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 26.06.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 24.07.2024