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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 30.08.2024

Gericht: Landgericht Köln

Aktenzeichen: 81 O 3/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Deutsche Umwelthilfe e.V.

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner

Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4

PLZ und Ort: 78315 Radolfzell

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Geulen & Dr. Klinger

Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15

PLZ und Ort: 10719 Berlin

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Renault Deutschland AG

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Markus Siebrecht

Straße und Hausnummer: Peter-Huppertz-Straße 5

PLZ und Ort: 51063 Köln

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek

Straße und Hausnummer: Magnusstraße 13

PLZ und Ort: 50672 Köln

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Die Beklagte soll verurteilt werden, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs auf Automobilmessen neue Personenkraftwagen auszustellen, ohne die ausgestellten Pkw mit einem deutlich sichtbaren Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die CO 2-Emissionen und im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) zu versehen, so wie geschehen auf der IAA Mobility 2023 am Odeonsplatz in München für einen „Renault Espace“ und einen „Renault Austral“.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 11.01.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 06.02.2024

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 30.08.2024

Datum der Beendigung: 20.06.2024

Art der Beendigung: Urteil

Urteil, Landgericht Köln vom 20.06.2024 (PDF, 105KB, Datei ist barrierefrei)