Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 8 Absatz 1 und 5 Satz 2 UWG i.V.m. § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 03.01.2025
Gericht: Landgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 37 O 80/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Deutsche Umwelthilfe e. V.
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch den Vorstand
Straße und Hausnummer: Fritz-Reichle-Ring 4
PLZ und Ort: 78315 Radolfzell
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen der Kanzlei Geulen & Klinger
Straße und Hausnummer: Schaperstraße 15
PLZ und Ort: 10719 Berlin
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Autohaus Deniz GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Adil und Murat Deniz
Straße und Hausnummer: Düsseldorfer Straße 35-37
PLZ und Ort: 40667 Meerbusch
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Anwaltskanzlei Heinz
Straße und Hausnummer: Düsseldorfer Straße 35
PLZ und Ort: 40667 Meerbusch
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Es wird beantragt: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs im Internet für neue Personenkraftwagenmodelle zu werben, ohne dabei Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO 2-Emissionen und die CO 2-Klasse dieser Fahrzeugmodelle zu machen, wie geschehen in der Anlage K 1 zur Klageschrift für das Fahrzeug Corvette C8 Stingray Convertible, 354 kW (481 PS), 20 km, EZ 05/2024, 111.899,- €.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 16.10.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 16.10.2024