Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 07.01.2025
Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen: 6 UKl 13/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
gesetzlicher Vertreter: Ramona Pop
Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17
PLZ und Ort: 10969 Berlin
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme - KNK
Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26
PLZ und Ort: 60311 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Beklagter: Fitness First GmbH
gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Maßen und Martin Seibold
Straße und Hausnummer: Hanauer Landstraße 148a
PLZ und Ort: 60314 Frankfurt am Main
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner
Straße und Hausnummer: Poststraße 1-3
PLZ und Ort: 40213 Düsseldorf
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
"Im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im lnternet unter https://www.fitnessfirst.de den Abschluss kostenpflichtiger Mitgliedschaften über die Nutzung von Fitnessdienstleistungen anzubieten bzw. anbieten zu lassen und in diesem Zusammenhang eine Kündigungsschaltfläche zu Zwecken der Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen, deren Anklicken nicht unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führt, auf der Verbraucher eine Erklärung über eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung abgeben können"
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 23.08.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 12.11.2024