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Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 07.01.2025

Gericht: Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Aktenzeichen: 6 UKl 13/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

gesetzlicher Vertreter: Ramona Pop

Straße und Hausnummer: Rudi-Dutschke-Straße 17

PLZ und Ort: 10969 Berlin

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Kanzlei Neue Kräme - KNK

Straße und Hausnummer: Neue Kräme 26

PLZ und Ort: 60311 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Beklagter: Fitness First GmbH

gesetzlicher Vertreter: vertreten durch die Geschäftsführer Johannes Maßen und Martin Seibold

Straße und Hausnummer: Hanauer Landstraße 148a

PLZ und Ort: 60314 Frankfurt am Main

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Rechtsanwälte Dr. Ganteführer, Marquardt & Partner

Straße und Hausnummer: Poststraße 1-3

PLZ und Ort: 40213 Düsseldorf

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

"Im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern im lnternet unter https://www.fitnessfirst.de den Abschluss kostenpflichtiger Mitgliedschaften über die Nutzung von Fitnessdienstleistungen anzubieten bzw. anbieten zu lassen und in diesem Zusammenhang eine Kündigungsschaltfläche zu Zwecken der Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen, deren Anklicken nicht unmittelbar zu einer Bestätigungsseite führt, auf der Verbraucher eine Erklärung über eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung abgeben können"

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 23.08.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 12.11.2024