Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG
1. Allgemeine Verfahrensdaten
Bekanntmachung am: 10.01.2025
Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart
Aktenzeichen: 3 UKl 3/24
2. Bezeichnung des Klägers
Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.
gesetzlicher Vertreter: Vorstand Cornelia Tausch
Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Ralf Eckhard
Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
3. Bezeichnung des Beklagten
Erster Beklagter: Sebastian Ackermann
Straße und Hausnummer: Rotebühlstraße 84
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Dr. Lohmann & Partner Rechtsanwälte mbB
Straße und Hausnummer: Heidehofstraße 9
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
Zweiter Beklagter: Atahan Dingil
Straße und Hausnummer: Rotebühlstraße 84
PLZ und Ort: 70178 Stuttgart
Land: Deutschland
anwaltlich vertreten durch: Dr. Lohmann & Partner Rechtsanwälte mbB
Straße und Hausnummer: Heidehofstraße 9
PLZ und Ort: 70184 Stuttgart
Land: Deutschland
4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist
Den Beklagten wird, jeweils einzeln, untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau sowie die Durchführung von Umzügen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkemungen, Abriss und Rückbau zwischen unserem Unternehmen (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Kunde) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Das Angebot kommt durch ... Vor-Ort-Besichtigung zustande.
3. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass der Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
4. Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Kunden oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen.
5. Ab einem Auftragswert in Höhe von 4.000 € werden 50% des Betrags bei Auftragserteilung fällig ...
6. Ab dem Tag der Auftragserteilung bis 7 Tage vor Auftragsausführung entstehen bei Nichtzustandekommen des Auftrags 25% der Auftragshöhe als Stornogebühr.
7. Eine Absage 7-3 Tage vor Ausführung führt zu einer Stornogebühr in Höhe von 35%.
8. 2-1 Tag vor Auftragsdurchführung fallen 55% ... des Auftragswertes an.
9. ... fallen ... bei einer Absage am Tag der geplanten Ausführung 75% des Auftragswertes an.
10. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
11. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An/Einbauten, insbesondere für die Wände, (PVC/Holz) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art.
13. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden.
14. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Stuttgart.
5. Anhängigkeit der Klage
Datum: 29.05.2024
6. Rechtshängigkeit der Klage
Datum: 16.09.2024 bzgl. des Beklagten Ziffer 1 und 02.09.2024 bzgl. des Beklagten Ziffer 2
7. Beendigung des Verfahrens
Datum der Bekanntmachung: 10.01.2025
Datum der Beendigung: 21.11.2024
Art der Beendigung: Klagerücknahme