Navigation und Service

Unterlassungsklage

Öffentliche Bekanntmachung einer Unterlassungsklage gemäß § 6a Absatz 2 und 3 UKlaG

1. Allgemeine Verfahrensdaten

Bekanntmachung am: 10.01.2025

Gericht: Oberlandesgericht Stuttgart

Aktenzeichen: 3 UKl 3/24

2. Bezeichnung des Klägers

Kläger: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

gesetzlicher Vertreter: Vorstand Cornelia Tausch

Straße und Hausnummer: Paulinenstraße 47

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Ralf Eckhard

Straße und Hausnummer: Hasenbergsteige 5

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

3. Bezeichnung des Beklagten

Erster Beklagter: Sebastian Ackermann

Straße und Hausnummer: Rotebühlstraße 84

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dr. Lohmann & Partner Rechtsanwälte mbB

Straße und Hausnummer: Heidehofstraße 9

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland


Zweiter Beklagter: Atahan Dingil

Straße und Hausnummer: Rotebühlstraße 84

PLZ und Ort: 70178 Stuttgart

Land: Deutschland

anwaltlich vertreten durch: Dr. Lohmann & Partner Rechtsanwälte mbB

Straße und Hausnummer: Heidehofstraße 9

PLZ und Ort: 70184 Stuttgart

Land: Deutschland

4. Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist

Den Beklagten wird, jeweils einzeln, untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen, Abriss und Rückbau sowie die Durchführung von Umzügen zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkemungen, Abriss und Rückbau zwischen unserem Unternehmen (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden / der Kundin (im Folgenden: Kunde) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
2. Das Angebot kommt durch ... Vor-Ort-Besichtigung zustande.
3. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde gegenüber dem Auftragnehmer, dass der Eigentümer der Gegenstände oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat.
4. Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch Unterzeichnung des Auftrages vom Kunden oder eine befugte Person schriftlich zu bestätigen.
5. Ab einem Auftragswert in Höhe von 4.000 werden 50% des Betrags bei Auftragserteilung fällig ...
6. Ab dem Tag der Auftragserteilung bis 7 Tage vor Auftragsausführung entstehen bei Nichtzustandekommen des Auftrags 25% der Auftragshöhe als Stornogebühr.
7. Eine Absage 7-3 Tage vor Ausführung führt zu einer Stornogebühr in Höhe von 35%.
8. 2-1 Tag vor Auftragsdurchführung fallen 55% ... des Auftragswertes an.
9. ... fallen ... bei einer Absage am Tag der geplanten Ausführung 75% des Auftragswertes an.
10. Weist die Entrümpelung dennoch Mängel oder Beanstandungen auf, so ist der Kunde verpflichtet, diese Mängel und Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen.
11. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
12. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An/Einbauten, insbesondere für die Wände, (PVC/Holz) Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art.
13. Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadensersatz-Ansprüche gestellt werden.
14. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Stuttgart.

5. Anhängigkeit der Klage

Datum: 29.05.2024

6. Rechtshängigkeit der Klage

Datum: 16.09.2024 bzgl. des Beklagten Ziffer 1 und 02.09.2024 bzgl. des Beklagten Ziffer 2

7. Beendigung des Verfahrens

Datum der Bekanntmachung: 10.01.2025

Datum der Beendigung: 21.11.2024

Art der Beendigung: Klagerücknahme